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Rede im Landtag: Übernahme des Tarifabschlusses der Tarifbeschäftigten auf Beamtinnen/Beamte, Richter:innen & Versorgungsempfänger:innen

Übernahme des Tarifabschlusses der Tarifbeschäftigten auf die rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger… … darum geht’s im Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2022 (LBVAnpG 2022) zu dem ich für die SPD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz sprach. Kerninhalte des Gesetzes: 💶 Lineare Steigerung von 2,8 Prozent zum 1. Dezember 2022
💶 pauschale Anpassung der Anwärterbezüge von 50 € zum 1. Dezember 2022
💶 steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro in einem aktiven Dienstverhältnis bzw. in Höhe von 650 Euro für Anwärterinnen und Anwärter
💶 Sonderzuschlag für Alleinverdienerfamilien in unteren Besoldungsgruppen
💶 Erhöhung des kinderbezogenen Familienzuschlags für dritte und weitere Kinder verbunden mit einem zusätzlichen, mietenstufenabhängigen Aufstockungsbetrag
💶 Streichung der untersten Besoldungsgruppe A 4 zugunsten der Besoldungsgruppe A 5
💶 Streichung der ersten Erfahrungsstufe der Grundgehaltstabelle bis zur Besoldungsgruppe A 7
🚴‍♂️ Ermöglichung der Entgeltumwandlung zur Nutzung für vom Dienstherrn geleaste Dienstfahrräder Hinweis für Tarifbeschäftigte in Rheinland-Pfalz: Nach Rechtsgültigkeit des Gesetzes will das Land Rheinland-Pfalz in der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) die Diskussion wieder aufnehmen, um einen Beschluss der TdL zu erreichen, der eine Öffnung einer solchen Option auf Landesebene – also auch für Tarifbeschäftigte des Landes Rheinland-Pfalz – ermöglicht.