Liebe Leserinnen und Leser,

das neue Jahr 2023 hat begonnen und es steht, wie bereits das Jahr zuvor, vor dem Lichte großer Herausforderungen. Der russische Angriffskrieg fordert nicht nur seinen Tribut durch gestiegene Lebenshaltungskosten, eine Inflation oder die Störung von Lieferketten, sondern vor allen Dingen auch durch den Tod so vieler Menschen an der Kriegsfront. Kriegsopfer, die alle nicht sein müssten - weder auf ukrainischer, noch auf russischer Seite. Und dabei kann man es nicht oft genug betonen: Der Aggressor heißt Wladimir Putin. Er ist es, der die Ukraine überfallen hat und für das unsägliche Leid Verantwortung trägt. Und er ist es, der dieses Leid - ungeachtet der bereits eingetretenen schweren Verluste für betroffenen Familien, Angehörige und die gesamte Bevölkerung - so schnell, wie er es herbeigeführt hat, auch wieder beenden könnte.

Neben der Unterstützung der Ukraine im Rahmen ihres Rechtes auf Selbstverteidigung durch die Bundeswehr, fordern die Konsequenzen dieses Krieges auch die Landespolitik in erheblichem Maße. Beispielsweise verursachen die gestörten Lieferketten und damit verbundenen Lieferzeiten massive Preissteigerungen. Auch die hohen Energiekosten machen den öffentlichen Haushalten zu schaffen, ganz zu schweigen von den massiven (und richtigen) Entlastungs- und Hilfspaketen, die auch unsere Bevölkerung durch diese schwierigen Zeiten bringen.

Bei allem Willen zu helfen und zu stützen, muss die Politik jedoch auch unpopuläre Entscheidungen treffen. Mit dieser Ausgabe möchte ich den Fokus auf eine sehr kontrovers diskutierte Entscheidung der Landespolitik lenken, die aktuell überwiegend emotional in den Gemeinderäten und Ratsstuben geführt wird: Die Anhebung der Nivellierungssätze bei der Grund- und der Gewerbesteuer. Die hohe Leidenschaft in der vor allen Dingen kommunalpolitischen Debatte ist natürlich nachvollziehbar: Höhere Nivellierungssätze führen mittelbar auch zu höheren Belastungen der Steuerschuldner:innen bei der Grund- und der Gewerbesteuer. In einer Zeit, die gemessen an den Gesamtumständen nicht unglücklicher sein könnte.

Und dennoch: Trotz aller Nachvollziehbarkeit dieser Emotionalität ist es wichtig, die Gründe für diese Anhebung genau zu beleuchten. Das möchte ich mit dieser Ausgabe erreichen, da ich weiß, dass zahlreiche Leserinnen und Leser meines Newsletters kommunalpolitisch aktiv sind und derzeit diese Debatte führen. Mir ist bewusst, dass es sich um sehr ausführliche Erläuterungen handelt, aber in komplexen Themen sollte man sich als kommunalpolitisch Verantwortlicher bestmöglich in die Hintergründe einarbeiten, um der rein emotionalen Betrachtung sachlich entgegentreten zu können.

Für all jene Leserinnen und Leser unter Ihnen, die nicht so tief in diese Materie blicken können, bietet diese Ausgabe auch darüber hinaus ein paar interessante Einblicke in meine Arbeit als Abgeordneter.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen und freue mich auf Ihr Feedback.

Ihr
Unterschrift-Markus
Die Anhebung der Nivellierungssätze  bei der Grund- und der Gewerbesteuer  in Rheinland-Pfalz:   Wieso, weshalb, warum?

Mit der Reform des Kommunalen Finanzausgleiches (KFA) und der Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes Rheinland-Pfalz (LFAG) am 24. November 2022 wurden auch die Nivellierungssätze bei den Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) angehoben.

Kommunale Gremien debattieren aufgrund der aktuell stattfindenden Haushaltsberatungen sehr intensiv und kontrovers über diese Änderung, die in der Regel auch Auswirkungen auf die jeweilige Haushaltsplanung in den kommunalen Gebietskörperschaften haben dürfte. Von „Steuererhöhungen durch die Hintertür“ ist die Rede. Resolutionen werden auf Ebene der Verbands- und Ortsgemeinden verfasst und beschlossen. Ingesamt wird eine sehr emotionale Debatte darüber geführt.

Als Haushalts- und Finanzpolitiker habe ich mich sehr intensiv an der politischen Debatte rund um die Reform des Kommunalen Finanzausgleich und der damit verbundenen Anhebung der Nivellierungssätze beteiligt und auseinandergesetzt. Wer mich kennt, weiß, dass ich als Politiker den Anspruch verfolge, Entscheidungen der Politik nicht generell zu emotionalisieren, sondern hinter die Kulissen zu blicken, zu versachlichen und die Argumente objektiv und transparent darzustellen.

Aufgrund der recht leidenschaftlichen Debatte in den kommunalen Gremien, die natürlich auch in Richtung der gesamten Bevölkerung ausstrahlt, möchte ich meine Sichtweise auf diese Thematik verdeutlichen und ein bisschen zur Versachlichung der Debatte beitragen.

Doch der Reihe nach:

1. Was regelt der Kommunale Finanzausgleich (KFA)?

Der Kommunale Finanzausgleich findet seine Grundlage im geltenden Verfassungsrecht. Das Grundgesetz (Art. 28 Abs. 2 GG) und die Landesverfassung (Art. 49 LV RLP) garantieren die so genannte „Kommunale Selbstverwaltung“.
Art. 28 Abs. 2 GG: „Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.“
Vereinfacht gesagt, gewährleistet das Grundgesetz den Kommunen das Recht, ihre Angelegenheiten vor Ort in eigener Verantwortung zu regeln („Selbstverwaltung“). Um diese Selbstverwaltung leisten zu können, braucht es aber – wie immer im Leben – auch die nötigen finanziellen Ressourcen. Dabei stehen den Kommunen zur Finanzierung ihrer Aufgaben mehrere Geldquellen zur Verfügung:
Zunächst die Gemeindesteuern und das Aufkommen aus Gebühren und Beiträgen (originäre Einnahmen). Unter den Gemeindesteuern versteht man die Einnahmen aus den Realsteuern (Grundsteuer A und Grundsteuer B, Gewerbesteuer) sowie die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern (wie Schankerlaubnis-, Jagd- und Fischerei-, Getränke-, Hunde- und Vergnügungsteuer). Gebühren und Beiträge entstehen beispielsweise im Bereich der Friedhofsgebühren oder wiederkehrenden Ausbaubeiträge.
Da diese Mittel zur Erfüllung der örtlichen Aufgaben i.d.R. nicht ausreichen, werden diese durch das Land Rheinland-Pfalz ergänzt: Mit dem so genannten Kommunalen Finanzausgleich (KFA). Für besondere Zwecke werden im Rahmen des KFA außerdem auf Antrag besondere Finanzzuweisungen (Zweckzuweisungen) gewährt.

2. Warum wurde der KFA reformiert?

Mit Urteil vom 16. Dezember 2020 hat der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Rheinland-Pfalz festgestellt, dass ein angemessenes Verfahren fehle, um den Finanzbedarf der Kommunen insgesamt zu ermitteln, auch im Verhältnis zum Finanzbedarf des Landes (Az.: VGH N 12/19, VGH N 13/19, VGH N 14/19). Zusammenfassend stellte das Verfassungsgericht also nicht fest, dass das Land generell zu wenig Mittel in den Kommunalen Finanzausgleich speist, sondern dass die Ermittlung des Finanzbedarfes und eine bedarfsorientierte Verteilung der Finanzausgleichsmittel zu erfolgen hat.
Insoweit waren Regierung und Parlament gefordert, das System des Kommunalen Finanzausgleichs spätestens mit In-Kraft-Treten zum 01.01.2023 auf ein gänzlich neues System zu transferieren und das LFAG entsprechend zu ändern. Die Forderung nach einer KFA-Reform folgte also letztlich aus der Verfassungsrechtsprechung aufgrund von eingereichten Klagen einiger Kommunen.
Der Zeitraum für die Reform von 2 Jahren war dabei für die verantwortlichen politischen Institutionen der Gesetzgebung und – in besonderem Maße – für die Landesregierung extrem herausfordernd. Insbesondere vor dem Hintergrund der Krisenbewältigungen der Corona-Pandemie, der Flutkatastrophe und nicht zuletzt auch wegen der Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine am 24. Februar 2022. Federführend wurde die KFA-Reform durch das Ministerium des Innern bearbeitet, begleitet wurde das Verfahren durch das Finanzministerium.
Nähere Informationen zur Reform im Detail, was da genau geändert und reformiert wurde, kann man sich auf der Internetseite der Landesregierung RLP genauer betrachten. Eine kleine persönliche Zusammenfassung finden Sie auch auf meinem Blog.

3. Was sind Nivellierungssätze?

Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie aus Art. 28 Abs. 2 GG (siehe oben) gibt den Kommunen zwar zunächst das Recht, ihre örtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. Die kommunale Finanzhoheit, die ebenfalls hieraus resultiert, umfasst zudem auch die Befugnis zu eigenverantwortlicher Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft, d.h. im Rahmen eines gesetzlich geordneten Haushaltsrechts frei über die zur Verfügung stehenden Finanzmittel zu disponieren; dazu gehört auch die Steuer- und Abgabenhoheit der Gemeinden (Quelle: Gutachten des WID des Bundestages aus 2022). Eine Kommune hat also das Recht zur Selbstverwaltung, aber auch die Eigenverantwortung hinsichtlich der Bewirtschaftung ihrer Einnahmen und Ausgaben. So hat sie beispielsweise nach dem geltenden Haushaltsrecht den Haushalt jeweils auszugleichen.
Diese kommunale Finanzhoheit wird durch das Recht der Kommunen auf gewisse Einnahmen ausgefüllt. So stehen den Gemeinden beispielsweise die Erträge aus der Grundsteuer und der Gewerbesteuer (Realsteuern) zu.
Wer sich die Regelungen dieser Realsteuern betrachtet (Grundsteuer-/Gewerbesteuergesetz), stellt fest, dass die Kommunen die Höhe ihrer Steuereinnahmen in diesen beiden Bereichen eigenständig im Rahmen ihrer Selbstverwaltung regeln. Dazu nutzen sie das Instrument der so genannten „Hebesätze“. Der jeweilige Steuermessbetrag wird also durch die Finanzbehörden festgestellt und mit einem von der jeweiligen Kommune festgelegten Hebesatz multipliziert. Damit ist die Besteuerung dem Grunde und der Sache nach zwar überall bundesweit grundsätzlich gleich, aber der Höhe nach auf kommunaler Ebene, auch innerhalb von Bundesländern, recht heterogen. Die Frage, mit welchem Hebesatz der Steuermessbetrag multipliziert wird, entscheidet die Kommune im Rahmen ihrer jeweiligen Selbstverwaltung.
Rechenformeln (vereinfacht):

Grundsteuer = Einheitswert x Steuermesszahl x Hebesatz

Gewerbesteuer = Gewerbeertrag x Steuermesszahl x Hebesatz

Und was hat all das mit dem Kommunalen Finanzausgleich und den Nivellierungssätzen zu tun?

Nicht nur der KFA selbst wird im LFAG geregelt, sondern auch die Festsetzung der so genannten Nivellierungssätze. Beide Regelungen finden also ihre Grundlage im selben Gesetz und stehen auch in unmittelbarer Verbindung zueinander. Mit der Festsetzung der Nivellierungssätze im LFAG wird ein landesweit einheitliches Steuereinnahmenniveau bei der Grund- und der Gewerbesteuer festgelegt. Man legt also einen landesweit nivellierten Hebesatz fest, der die Steuereinnahmepotentiale vereinheitlichen soll, unabhängig von der individuellen tatsächlichen Einnahmeausschöpfung vor Ort.
Häufig besteht auf kommunaler Ebene ein Irrtum hinsichtlich der unmittelbaren Rechtsfolgen dieser Nivellierungssatzanpassungen im LFAG. Einige Kommunalpolitiker:innen gehen davon aus, die Anpassung der Nivellierungssätze regele unmittelbar die Höhe der jeweiligen Hebesätze vor Ort. Man unterstellt, dass die Hebesätze zeitlich und der Höhe nach immer genau den Nivellierungssätzen im LFAG entsprechen müssten.
Zwar will ich nicht ausblenden, dass die Anpassung der örtlichen Hebesätze an die landesweit einheitlichen Nivellierungssätze in aller Regel erfolgt, aber theoretisch ist die Annahme, das eine verursache das andere ohne Weiteres in zweierlei Hinsicht falsch. Denn einerseits hängt die Frage, wie hoch der jeweilige Hebesatz sein muss/kann/darf, immer zunächst am kommunalen Haushaltsrecht (also z.B. zur Verpflichtung zum Haushaltsausgleich und zur wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Ausschöpfung der Einnahmepotentiale). Andererseits gibt es bspw. finanzstarke Kommunen, die es sich durchaus leisten können, die Nivellierungssätze zu unterschreiten. Oder anders gesagt: Die im LFAG festgelegten Nivellierungssätze haben keine unmittelbare Auswirkung auf die Anwendung des kommunalen Haushaltsrechts (Gemeindeordnung, Gemeindehaushaltsverordnung, Landkreisordnung etc.).

Aber, wenn die Nivellierungssätze keine unmittelbare Auswirkung auf die kommunale Selbstverwaltung haben, sie also durchaus über- oder unterschritten werden können (oder müssen), wieso gibt es sie dann?

Es gibt gleich mehrere Gründe (Quelle: www.kfa-reform.rlp.de): Nivellierungen schaffen für die Kommunen den Anreiz, die eigenen Steuerarten ggf. stärker auszuschöpfen, also i.d.R. die eigenen Hebesätze an die Nivellierungssätze nach oben anzupassen. Denn höhere Steuereinnahmen, die dank angehobener Hebesätze (oberhalb der Nivellierungssätze) fließen, werden im KFA nicht berücksichtigt, sie mindern also z.B. nicht die Schlüsselzuweisungen des Landes aus dem KFA gegenüber der Kommune.
Zugleich verhindert bzw. erschwert es die Nivellierung, dass eine Gemeinde durch Hebesätze unterhalb der Nivellierungssätze die eigenen (Steuer-)Bürgerinnen und Bürger schont und sich zusätzliche Einnahmen über Schlüsselzuweisungen vom Land, d.h. von allen Steuerzahlern des Landes, beschafft. Es soll also nicht belohnt werden, die eigenen Bürger:innen zu entlasten (z.B. aus politischen Gesichtspunkten), während der gesamte Rest des Landes dieses Handeln mittelbar mitfinanzieren muss.
Auch im Gefüge des Finanzausgleiches innerhalb der kommunalen Familie (Verbandsgemeinde-/Kreisumlagen) hat die Nivellierung eine entsprechende Funktion, denn Umlagen muss die jeweilige Ortsgemeinde oder verbands- bzw. kreisangehörige Stadt nur in Höhe der Nivellierungssätze leisten. Nimmt sie aufgrund übersteigender Hebesätze vor Ort mehr ein, muss sie hierfür auch keine Umlagen an die jeweilige Verbandsgemeinde oder den jeweiligen Landkreis zahlen. Diese verbleiben also zu 100 % im Haushalt der jeweiligen Gemeinde.

Und was passiert bei einer Unterschreitung der Nivellierungssätze?

Zunächst zu unterscheiden sind Kommunen, die es sich aufgrund einer generell hohen Finanzkraft leisten können von denen, die durch die Unterschreitung oder trotz Einhaltung der Nivellierungssätze gegen das Gebot des Haushaltsausgleichs verstoßen.
Erstere haben das umfassende Recht der kommunalen Selbstverwaltung und dürfen durch die Nivellierungssätze hierin nicht tangiert werden. Die Kommune kann also rein haushaltsrechtlich die Nivellierungssätze unterschreiten, solange sie dennoch den Haushalt in Gänze ausgleichen kann und damit ihre Aufgabenwahrnehmung sicherstellen kann. Sie muss allenfalls wirtschaftliche Nachteile in Kauf nehmen, z.B. indem sie geringere Zuweisungen aus dem KFA erhält oder projektbezogene Förderungen nicht oder nicht in gleich starker Höhe gefördert werden. Das ist aus Solidaritätsgesichtspunkten auch völlig richtig, denn wer finanzstark ist, benötigt weniger Hilfe aus dem Topf der Gemeinschaft. Auch muss sie wohl in Kauf nehmen, dass sie an ihre Verbandsgemeinde oder ihren Landkreis Umlageleistungen leisten muss, die sich an den Nivellierungssätzen orientieren. Sie zahlt also Umlage für Steuereinnahmen, die sie letztlich vor Ort nicht realisiert. Diese Nachteile sind vor Ort mit den politischen Argumentenabzuwägen (z.B. gestiegene Attraktivität für Betriebsansiedlungen bei einem unterdurchschnittlichen Gewerbesteuersatz). Das Haushaltsrecht per se steht bei einem weiterhin ausgeglichenen Haushalt m.E. nicht entgegen.
Unterschreiten hingegen Kommunen die Nivellierungssätze, die ihren Haushalt hierdurch oder ganz generell nicht ausgleichen können, dürften in aller Regel schon die Kommunalaufsichtsbehörden im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht gehalten sein, die Kommunen auf die Anpassung der Hebesätze zu verweisen (ggf. entsprechende kommunalaufsichtliche Mittel anzuwenden, z.B. Anordnung). Hier ist die Begründung schlüssig: Man kann nicht einerseits vom Land erwarten, Finanzhilfen im Wege des KFA zu erhalten, während andererseits eigene Einnahmepotentiale nicht ausgeschöpft werden und die Aufgabenwahrnehmung vor Ort dadurch gefährdet wird. Das ist schlicht unsolidarisch gegenüber all jenen, die ihre Einnahmequellen angemessen und mindestens an den Nivellierungssätzen orientiert ausschöpfen.

4. Warum wurden die Nivellierungssätze mit der jüngsten Reform angehoben?

Die Entscheidung, die Nivellierungssätze bei der Grund- und der Gewerbesteuer anzuheben, folgt vor allen Dingen aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 16. Dezember 2020 (Az.: VGH N 12/19, VGH N 13/19, VGH N 14/19).

Hierzu der VerfGH in seinem Urteil (Randnummer 58):

„Allerdings garantiert der Anspruch auf eine angemessene („aufgabenadäquate“) Finanzausstattung keine Vollfinanzierung kommunaler Aufgaben im Sinne einer kompletten Kostenerstattung (…). Zum einen hat das Land bei der Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs die eigenen Einnahmequellen der Kommunen zu berücksichtigen und zu prüfen, ob bestehende Einnahmepotentiale umfassend ausgeschöpft wurden (…). Zum anderen müssen sich nicht sämtliche Ausgaben der Kommunen zwangsläufig als ausgleichsrelevant darstellen. Aus der Pflicht des Landes zur Sicherung der „erforderlichen Mittel“ nach Art. 49 Abs. 6 Satz 1 LV folgt, dass Aufwendungen, die das Gebot wirtschaftlicher und sparsamer Haushaltsführung nicht beachten, unberücksichtigt bleiben dürfen (…).“
Vereinfach gesagt lässt sich das m.E. so interpretieren: Die Kommunen sind gehalten, ihre Einnahmepotentiale auszuschöpfen, wenn sie andererseits bei der Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs gerecht behandelt werden wollen. Es geht also um eine größtmögliche Kraftanspannung bei der Einnahmeerzielung durch die Kommunen.
Hierzu der VerfGH in seinem Urteil (Randnummer 103):
Verfassungsrechtlich unbedenklich ist es, wenn der Gesetzgeber im Rahmen der Neukonzeption die auch bei den Kommunen bestehenden Einflussmöglichkeiten berücksichtigt und von ihnen eine größtmögliche Kraftanspannung fordert. (…)
Insoweit hat das Urteil des VGH selbst darauf hingewiesen, seitens des Gesetzgebers zu überprüfen, ob nach aktuellen Gesichtspunkten die kommunalen Einnahmepotentiale noch ausreichend ausgeschöpft werden und die Kommunen wirklich eine „größtmögliche Kraftanstrengung“ leisten. Auch das Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 17. Juli 2020), wie auch der Landesrechnungshof in seinen bisherigen Kommunalberichten, haben sich in diese Richtung geäußert.

Wie hoch sind die Einnahmepotentiale? Wie hoch ist eine „größtmögliche“ Kraftanspannung? Wie viel ist da angemessen?

Die umfassende Dokumentation des Innenministeriums (Seiten 426 ff.) gibt hierüber Aufschluss:
Eine Anpassung der Nivellierungssätze für die Realsteuern (Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer) erfolgte letztmals im Zuge der Reform des KFA mit Wirkung zum 1. Januar 2014. Die aktuelle Anhebung geschieht bei der Grundsteuer A und B jeweils in Anlehnung an den Durchschnitt der Flächenländer. Bei der Gewerbeteuer bleibt die Anhebung des Nivellierungssatzes leicht hinter dem Bundesdurchschnitt zurück. Die vergleichsweise maßvolle Anhebung des Nivellierungssatzes der Gewerbesteuer erklärt sich vor allem aus wirtschaftspolitischen Gründen. Sollten sich die Gemeinden bei der Festsetzung ihres tatsächlichen Hebesatzes an einem (zu hohen) Nivellierungssatz orientieren, besteht – insbesondere bei Mehrbetriebs-Unternehmen – die Gefahr der Standort- bzw. Gewinnverlagerung über die Grenzen von Rheinland-Pfalz hinaus. Unter Berücksichtigung dessen erfolgt nur eine moderate Anhebung des Nivellierungssatzes, während keine Gemeinde daran gehindert ist, je nach örtlichen Verhältnissen auch einen höheren Hebesatz festzusetzen.
Tabelle 165: Nivellierungssätze der Realsteuern
Als Maßstab wurde also nicht irgendeine „gewürfelte Zahl“ herangezogen, sondern auf den Bundesdurchschnitt der Flächenländer abgestellt. Das Statistische Bundesamt teilt im Rahmen der Realsteuervergleiche die Durchschnittswerte der Flächenländer mit. Diese sind in Rheinland-Pfalz unterdurchschnittlich. Insoweit ist eine Anpassung der Nivellierungssätze m.E. auch im bundesweiten Kontext gerechtfertigt. Menschen in anderen Bundesländern zahlen bisweilen bspw. deutlich mehr Grundsteuer als in RLP. Auch im Kontext bundesweiter Finanzkooperationen gilt es, das zu berücksichtigen.
Durchschnittsbesätze der Realsteuern: Bundesländer, Jahre, Realsteuerart
Der Vergleich mit anderen Bundesländern ist hier ganz generell angebracht, denn so hängen auch viele politische Ziele und Bestrebungen an der Solidarität mit anderen Bundesländern. Hier sei beispielsweise das Bestreben des Landes Rheinland-Pfalz nach einer hälftigen Übernahme der kommunalen Liquiditätskredite durch den Bund genannt. Das Land Rheinland-Pfalz hat hierfür bereits 3 Milliarden Euro bereitgestellt, um etwas mehr als die erste Hälfte der kommunalen Liquiditätskredite zu übernehmen. Der Bund könnte es für den anderen Teil gleichfalls tun. Aber wie soll man gegenüber dem Bund und den anderen 15 Bundesländern guten Gewissens nach einer solchen Unterstützung fragen, wenn man im Land Rheinland-Pfalz bei der Hebung von Realsteuern eigene Einnahmepotentiale nicht nutzt, die hingegen in anderen Bundesländern mehr ausgeschöpft werden?

5. Wieso wird dann die Anhebung der Nivellierungssätze in den Kommunen so kritisiert?

Das kann ich letztlich – auch als Kommunalpolitiker – nur vermuten. Klar, die Zeit in der die Anhebung von Hebesätzen bei den Gemeindesteuern in die Diskussion vor Ort fällt, ist in Zeiten der gegenwärtigen Inflation, der Preissteigerungen und der allgemeinen wirtschaftlichen Herausforderungen für die gesamte Gesellschaft alles andere als einfach.
Als örtlicher Gemeinderat oder Ortsbürgermeister sieht man sich hier an der „Basis“ natürlich den heftigsten Debatten ausgesetzt. Insoweit wird die Anhebung von Hebesätzen wegen gestiegener Nivellierungssätze vor Ort sicherlich keine Begeisterungsströme auslösen. Indes wird der Bevölkerung nur schwer zu vermitteln sein, was die Gründe hierfür sind und wieso das Land diesen Weg entschieden hat. Alleine die o.a. Ausführungen, die nur allgemein und kurz zusammengefasst sind, vermögen nicht jeder Mitbürgerin und jedem Mitbürger das Verständnis hierfür zu vermitteln.
Ich wünsche mir trotz allem menschlichen Verständnis zu der emotionalen Reaktion vor Ort, dass die finanzwissenschaftlichen und verfassungsrechtlichen Argumente deutlicher in den Fokus der kommunalpolitischen Debatte geraten. Die Debatte allein auf eine „Steuererhöhung durch die Hintertür“ zu reduzieren und zu glauben, der Staat könne seine Aufgaben auch künftig ohne eine angemessene Gegenfinanzierung wahrnehmen, wird der Sache jedenfalls nicht gerecht.
Abschließend: Keiner beschließt solche Steuererhöhungen gerne. Es ist höchst unangenehm, Mitbürgerinnen und Mitbürger zur Kasse zu bitten. Allerdings, und das kann ich Ihnen als Abgeordneter des Parlaments bestätigen, gilt das auch für mich als Landtagsabgeordneter. Manchmal gehört es aber auch zur politischen Verantwortung, unangenehmere Entscheidungen zu treffen.
Ich hoffe, ich konnte mit diesem kleinen Artikel ein wenig Klarheit schaffen und die Hintergründe beleuchten, die in den emotionalen Debatten häufig nicht gesehen werden.
Falls Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, kontaktieren Sie mich gerne!

Goodbye Twitter

Immer wieder kam es vor und auch im Januar bekam ich auf Twitter wieder Hasskommentare von AfD-Anhängern, Klima-Leugnern, Zuwanderungsgegnern und Corona-Schwurblern zu spüren. Auf eine Art und Weise, die ein „soziales“ Netzwerk eigentlich nicht tolerieren dürfte. Nach meinem privaten Weggang auf Facebook ist damit auch meine Entscheidung bezüglich Twitter gefallen: #twitterbye
Wer mich sucht, findet mich aber auch weiterhin in sozialen Netzen:

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Seit dem 27. Februar ist mein Bürgerbüro in Bad Sobernheim auch wieder vor Ort für Sie da.

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch von 9-12 Uhr
sowie jederzeit nach
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Telefonisch erreichbar:

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11.01.2023

Neujahrsempfang unserer Ministerpräsidentin Malu Dreyer

Natürlich nutzte ich direkt die Gelegenheit, den anwesenden Schornsteinfegern vor Ort die Hand zu schütteln (soll ja Glück bringen) und mich auch mit unserer ebenfalls anwesenden Naheweinkönigin Christina Schwarz (Naheweinmajestäten) auszutauschen.

Die Rede unserer Ministerpräsidentin zeichnete sich durch den mutigen Blick nach vorne aus. So etwas ist in Krisenzeiten nicht unwichtig. Es geht natürlich nicht darum, die gegenwärtigen Belastungen und Krisen zu ignorieren. Vielmehr werden wir auch diese Herausforderungen meistern, mit dem festen Ziel, gestärkt aus den Krisen zu wachsen. Bleiben wir zuversichtlich - auch in diesem neuen Jahr!

16.01.2023

Liebe Malu,

10 Jahre bist du nun Ministerpräsidentin unseres schönen Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Du bist eine Regierungschefin, die in all den Jahren voller Herausforderungen und trotz aller Krisen nie die Zuversicht verlor. Statt Krisen zu verwalten, hattest (und hast) du immer das Ziel, aus solchen Situationen gestärkt hervorzugehen. Du genießt ein großes Vertrauen in unserer Bevölkerung, weit über Parteigrenzen hinaus.
Die Zusammenarbeit mit dir und der gesamten Landesregierung ist stets von großer Sachlichkeit geprägt. Gerade in so herausfordernden und sensiblen Zeiten ist das auch mehr als nötig.
Danke für das, was du in all den Jahren für unser Land und seine Menschen geleistet hast. Man darf dabei nicht vergessen, dass es dich ja nicht nur vor der Kamera und in der Öffentlichkeit gibt, sondern dass du auch hinter den Kulissen immer mit größtem Einsatz die Interessen unseres Bundeslandes vertrittst.

Man vermag gar nicht genau zu wissen, was ein solches Amt auch an Belastungen und Einschränkungen mit sich bringt. Auch dazu muss man bereit sein. Viele Aspekte dieser verantwortungsvollen Aufgabe sieht man in unserer hektischen und medial geprägten Welt leider nicht. Es ist keine Selbstverständlichkeit, sein Leben so in den Dienst einer so wichtigen Sache und der gesamten Gesellschaft zu stellen - mit allen Höhen und Tiefen. Deshalb möchte ich mich vor allen Dingen auch dafür bei dir bedanken.

Rheinland-Pfalz kann sich glücklich schätzen, eine so herzliche und kompetente Ministerpräsidentin zu haben. Ich freue mich riesig, mit dir zusammenarbeiten zu dürfen und stehe natürlich nach wie vor hinter dir!

Herzlichen Glückwunsch, Malu!

16.01.2023

Schön, dass sich auch Bundeskanzler Olaf Scholz bei der Jubiläumsveranstaltung der SPD Rheinland-Pfalz so viel Zeit nahm.

20.01.2023

An diesem Mittwoch fand unsere Fraktionsklausur der SPD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz statt.

Thema: Ein wacher und wehrhafter Rechtsstaat.
Hochkarätige Gäste waren Prof. Dr. Lars Brocker (Präsident des Verfassungsgerichtshofes und des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz), Holger Münch (Präsident des Bundeskriminalamtes) und Sabrina Kunz (Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei).
Ein entschlossener, gut ausgestatteter und handlungsstarker Rechtsstaat ist unverhandelbar - das hat unsere Fraktionsvorsitzende Sabine Bätzing-Lichtenthäler völlig richtig festgestellt.

In den aktuellen Zeiten, in denen Populismus, Extremismus und weitere Gefahren für unseren Rechtsstaat existieren, ist es umso wichtiger, die Handlungsmöglichkeiten für den Staat in den Blick zu nehmen.

Ein gänzlich neuer Bereich, auf den der Fokus auch von unserer Landesregierung aktuell gelegt wird, besteht in so genannten "Delegitimierern".

Das sind Menschen, die das Ziel haben, Misstrauen gegenüber demokratisch legitimierten Repräsentantinnen und Repräsentanten zu erzeugen und Ängste in der Bevölkerung zu schüren.

Für mich persönlich habe ich nochmal mitgenommen, dass wir einem nicht unerheblichen Teil von Menschen auch dadurch wieder mehr Vertrauen in den Staat vermitteln können, indem wir unsere politischen Entscheidungen noch besser erklären und kommunizieren. Gerade jene Menschen, die die Hintergründe politischer Entscheidungen nicht verstehen (oder nicht verstehen wollen), können sich als sehr offen gegenüber Fake-News, Populismus und Hassrede darstellen.

Neben einer guten Bildungsarbeit ist es daher auch erforderlich, dass politische Akteure noch mehr Zeit dafür investieren, Gründe und Gegengründe einzelner Debatten transparent und so einfach wie möglich (ohne wichtige Sachaspekte auszublenden) zu vermitteln.

24.01.2023

Seit diesem Jahr bin ich sehr stolzes Mitglied im Kuratorium der Hochschule für Finanzen Rheinland-Pfalz. Daher war es für mich selbstverständlich, einen Blick hinter die Kulissen unserer Ausbildungsstätte der Diplom-Finanzwirt:innen und Finanzwirt:innen zu werfen.
Im Gespräch mit Herrn Baur (Direktor der Hochschule), Herrn Steiner (Geschäftsstellenleiter) sowie Herrn Ritter (für die Ausbildung zuständiger Referent im Finanzministerium) habe ich vor Ort sehr viel über das tolle Berufsbild, die sehr moderne Ausbildung und die stetigen Herausforderungen der Zukunft erfahren dürfen.

Modern stellt sich die Hochschule übrigens nicht nur in der Ausbildung selbst, sondern auch in ihren „Soft-Skills“ dar: So gibt es beispielsweise eine App für alle Schüler:innen und Studis, einen Fitnessraum sowie Freizeitangebote, die allen in der Ausbildung befindlichen Anwärter:innen in Edenkoben das geben, was es heute im Berufsleben auch braucht: Moderne und ausgleichende Rahmenbedingungen.

Vielen Dank für den tollen Austausch.
Mehr Informationen zu den Studien- und Ausbildungsgängen im Bereich der Landesfinanzverwaltung gibt es hier:

https://landesfinanzschule-edenkoben.fin-rlp.de

Besuch des Dorfladen-Teams aus Becherbach bei Kirn!

25.01.2023

Ich durfte das Dorfladen-Team um Frank Schätzel aus Becherbach bei Kirn im Landtag Rheinland-Pfalz begrüßen. Vor einiger Zeit hatte ich den Dorfladen anlässlich des 25-jährigen Jubiläums besucht und als kleine Anerkennung für die tolle Arbeit in Becherbach und dem Kirner Land einen Landtagsbesuch angeboten. Schön, dass das geklappt hat.
Das Dorfladen-Team durfte auch einen Teil der 36. Sitzung des Landtages live verfolgen.

Herzlichen Dank für den Besuch!

27.01.2023

Eine sehr würdige Gedenkfeier im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus des Landtag Rheinland-Pfalz in der Konstantin Basilika Trier. Seit 25 Jahren gedenkt der rheinland-pfälzische Landtag am 27. Januar mit einer Sondersitzung der Opfer des Nationalsozialismus.

In diesem Jahr fand die Veranstaltung in Trier statt und damit in großer Nähe zu unseren Freunden der Großregion, also auch den Nachbarinnen und Nachbarn aus Luxemburg, Belgien und Frankreich.

Die Gedenkansprache hielt Journalist und Autor Ulrich Wickert, der als profunder Kenner der deutsch-französischen Geschichte und Erinnerungskultur gilt. Zudem berichteten Nachfahren von NS-Opfern in der Großregion.

09.02.2023 - Gemeinsam für die Landwirtschaft

Der Rheinland-Pfalz-Empfang ist nicht nur Pflichttermin auf der Grünen Woche, sondern auch eine gute Gelegenheit zur Vernetzung und zum Austausch, wie beispielsweise mit den großartigen Weinhoheiten aus Rheinland-Pfalz. Landwirtschaftspolitik wird nämlich nicht nur in Berlin gemacht, sondern vor allem auch im Land. Deshalb ist es mir besonders wichtig auch die Gelegenheit zu nutzen, um im Austausch mit meinen rheinland-pfälzischen Kolleg:innen zu bleiben.💪

Lieber Claus, lieber Markus, schön euch in Berlin getroffen zu haben und vielen Dank für die gute Zusammenarbeit! 😊


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01.03.2023

Ich bekam Besuch aus unserem Wahlkreis von den Bockenauer Dorfmusikanten 1984 e.V.!

Schon vor der Corona-Pandemie hatte ich den Musikverein aus #Bockenau in den Landtag Rheinland-Pfalz nach #Mainz eingeladen, nun konnten wir den Besuch endlich realisieren.
Vielen Dank für euer Interesse und den guten Austausch in dem knapp einstündigen Gespräch. Der Besuch der Landtagssitzung gehört natürlich ebenso zum Programm, wie eine Einführung in die Arbeit des Landtages sowie ein Abendessen.
Schön, dass ihr da wart!

20.03.2023

Schon einmal von „PIWIs“ gehört? Mal einen alkoholfreien Wein probiert? Oder seid ihr Fan der klassischen Weine rund um Riesling und Burgunder oder Dornfelder? 🍷

Die Vielfältigkeit in der Weinbranche ist nur schwer zu erfassen. Eine gute Möglichkeit hierzu gibt es beim Besuch der Prowein in Düsseldorf. Da war ich mit den Kolleginnen und Kollegen des Landwirtschaftsausschusses.

Ein Tag ist nur bedingt ausreichend, um sich allen Aspekten der Weinbaupolitik dort widmen zu können, aber für mich als Neuling in der Weinbau- und Landwirtschaftspolitik war der Termin extrem beeindruckend.
Übrigens war auch unser Nahewein wieder gut vertreten.

22.03.2023 - Digitaler Euro

Der digitale Euro war an diesem Abend Thema einer interessanten Diskussionsrunde in Mainz.
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) lud ein und so konnte ich gemeinsam mit meinem Landtagskollegen Nico Steinbach den Worten von Finanzministerin Doris Ahnen, ISB-Vorstand Ulrich Link, dem Mitglied des Vorstands der Deutsche Bundesbank Burkhard Balz und weiteren Vertreter:innen aus der Finanz- und Bankenbranche lauschen.

Wichtige Fragestellungen waren: Wird der digitale Euro gesetzliches Zahlungsmittel? Welche Rolle spielen Banken und die EZB hierbei künftig? Wie konkret muss man sich dieses Zahlungsmittel vorstellen? Gibt es eine Deckelung?

Ein spannendes Thema über das man heute bereits sehr viele Informationen im Netz findet und das uns bestimmt in Zukunft sehr beschäftigen wird.
https://www.tv-mittelrhein.de/sendungen/60/Reporter_vor_Ort/5461/Kommunaler_Finanzausgleich_Kommunen_werden_finanziell_besser_ausgestattet.html

25.03.2023

Vortrag über den neuen Kommunalen Finanzausgleich bei der SPD im Rhein-Lahn-Kreis und meinem Landtagskollegen Manuel Ligouri

In dieser Woche habe ich auf Einladung der SPD Rhein-Lahn um ihren Vorsitzenden Mike Weiland, meinen Landtagskollegen Manuel Liguori, MdL und meinen früheren Landtagskollegen (und heutigem Landrat) Jörg Denninghoff den interessieren Zuhörerinnen und Zuhörern erklärt, wie der neue Kommunale Finanzausgleich (KFA) im Land Rheinland-Pfalz funktioniert und welche Hintergründe für die Reform maßgeblich waren. TV Mittelrhein war dabei und hat einen kleinen Beitrag dazu erstellt. Schaut gerne rein.

Meine Reden im Plenum

Erben in Krisenzeiten entlasten, weil Immobilienwerte gestiegen sind? Mit dieser Frage beschäftigten wir uns aufgrund eines Antrages der Freien Wähler im Plenum.

Ich meine: Die Herausforderungen und Belastungen des Staates zur Bewältigung der Krisen und Stützung der gesamten Gesellschaft sind aktuell viel zu groß, um bei Erben und Schenkungen Entlastungen herbeizuführen.
Auf YouTube ansehen
💶 Energiepreispauschale (300 Euro) für Versorgungsempfänger:innen in RLP Nachdem bereits der Bund im Wege der Energiepreispauschale neben Rentner:innen auch seine Versorgungsempfänger:innen entlastete, folgt nun auch #RLP diesem Weg. Wir begrüßen eine solche #Energiepreispauschale, die für die Versorgungsempfänger*innen des Landes eine Entlastung von 300€ bedeutet. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die steigenden Kosten zu bewältigen. Dafür nehmen wir rd. 10,7 Millionen Euro in die Hand.

🚙 Erhöhung der Entschädigungssätze für Dienstreisen mit dem Privat-PKW, des Zuschlages für Fahrten auf besonders schwierigen Wegstrecken und der Tagegeld- sowie die Trennungstagegeldsätze. Wie es weitergeht: Der Gesetzentwurf wurde zur federführenden Beratung in den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages verwiesen.
Kurzmeldungen

Bätzing-Lichtenthäler: „EIN ABBILD UNSERER SOZIALEN, KLIMANEUTRALEN UND ZUKUNFTSORIENTIERTEN POLITIK“

Urpsrünglich erschienen als Pressemitteilung der SPD-Fraktion Rheinland-Pfalz |
Link:
SPD Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz: Landtag beschließt Doppel-Haushalt 23/24 (spdfraktion-rlp.de)


21.12.2022

Der Landtag hat das Landeshaushaltsgesetz 2023/2024 verabschiedet und damit den Haushalt für die kommenden beiden Jahre beschlossen.

„Mit diesem Zahlenwerk, das sich aus dem sehr guten Entwurf der Landesregierung und unseren Änderungsanträgen als Ampel-Fraktionen ergibt, stärken wir Zusammenhalt und Resilienz in unserem Land. Wir reagieren auf Krisen, lindern Sorgen und Nöte und stellen gleichzeitig unsere Kommunen sowie viele weitere Bereiche zukunftsfest auf. Wir vollziehen starke Investitionen und halten dabei die Schuldenbremse ein“, bilanzierte Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion. „Kurzum: Dieser Doppel-Haushalt ist ein Abbild unserer sozialen, klimaneutralen und zukunftsorientierten Politik – getreu unserem Haushalts-Motto ,Stark durch die Krisen, kraftvoll in die Zukunft‘.“

In der letzten Debatte vor der Abstimmung hatte Markus Stein, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, zu den Einzelplänen 04 (Ministerium der Finanzen), 12 (Hochbaumaßnahmen und Wohnungsbauförderung) und 20 (Allgemeine Finanzen) gesprochen. Am Beispiel des Einzelplans 04 zeigte er, wie der Doppel-Haushalt durch die Herausforderungen der Energiekrise geprägt ist. Er stellte dabei klar: „Für uns ist das nicht steuerbar, für einen schon: Er sitzt in Moskau und ist bis heute verantwortlich für Tod und Leid zahlreicher Menschen in der Ukraine, in Russland selbst. Er alleine setzt damit die Ursache für diesen Wahnsinn, der sich auch bei uns in diesen besonderen Belastungen abbildet.“ Zum Einzelplan 12 hob er besonders die Investitionen in den Hochschulbereich sowie in den Klimaschutz bei Landesliegenschaften hervor.

Abschließend zog Stein ein Kurzfazit zum Doppel-Haushalt. Anlässlich der ersten Lesung zum Landesgesetz über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (LGPEK-RP) betonte er die Kraftanstrengungen des Landes zugunsten der kommunalen Familie. „Mit Blick auf die Haushaltssicherungsrücklage und den Regierungsentwurf war von Anfang an eine Entnahme von insgesamt 750 Millionen Euro vorgesehen: 250 Millionen Euro für das Kommunale Investitionsprogramm KIPKI und 500 Millionen Euro für die ersten Tilgungsraten für die vorgesehene Übernahme kommunaler Altschulden. Damit nutzen wir vor allen Dingen den guten Überschuss aus 2021 für das, wofür man ihn bestenfalls nutzen sollte: eine Entlastung unserer kommunalen Familie im Hinblick auf Klimaschutz, aber auch die Verschuldung vor Ort.“

Stein stellte die Entschuldung erneut in den Gesamtkontext des Dreiklangs für die Kommunen in Rheinland-Pfalz. „Ich bin sehr froh, dass die Landesregierung neben dem Kommunalen Investitionsprogramm und dem neuen Kommunalen Finanzausgleich einen dritten Baustein zur Stärkung unserer kommunalen Familie schafft. Man kann also zusammenfassend sagen, dass auch dieses Programm die Politik der Landesregierung zur Stärkung der Kommunen konsequent fortsetzt“, betonte Stein. Und führte aus, dass es gerecht ist, dass gerade jene Kommunen stärker entlastet werden, welche eine besondere Verschuldungshöhe aufweisen. „Rheinland-Pfalz ist nicht nur ein starkes Land, sondern es ist auch solidarisch. So, wie im neuen KFA, wird auch bei der Übernahme der Liquiditätskredite nicht mit der Gießkanne gearbeitet.“

Abschließend ging Stein auf die 200 Millionen Euro ein, die zur Krisenfolgenbewältigung global veranschlagt sind. Er bezeichnete diese Reserve als Zeichen vorausschauender Haushaltspolitik. „Es ist absolut berechtigt, den Vorschlag von Finanzministerin Doris Ahnen zu folgen und 200 Millionen Euro zu veranschlagen, um gewappnet zu sein, im Falle weiterer Entlastungspakete, an denen wir uns beteiligen“, sagte Stein und schloss seine Rede mit den Worten: „Dieser Haushalt war im Regierungsentwurf schon sehr gut. Er wird durch die Deckblätter der Ampel noch besser.“

7 Millionen Euro für Klimaschutz im Kreis Bad Kreuznach – auch Verbandsgemeinden Nahe-Glan, Kirner Land und Rüdesheim profitieren von Investitionsprogramm des Landes

29.11.2022


„Das ist ein starkes Zeichen und eine konkrete Unterstützung für wirksamen Klimaschutz auch im Landkreis Bad Kreuznach und den Verbandsgemeinden Nahe-Glan, Kirner Land und Rüdesheim in unserem Wahlkreis.“ Mit diesen Worten kommentiert der SPD-Landtagsabgeordnete Markus Stein die Entscheidung der Landesregierung, ein 250 Millionen Euro schweres Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) aufzulegen. „Durch KIPKI kann der Landkreis Bad Kreuznach insgesamt rund 7 Millionen Euro an pauschaler Förderung für Klimaschutzmaßnahmen erwarten – das wird unseren Bemühungen für mehr Energieeffizienz sowie weniger CO2-Emmission und Ressourcenverbrauch auch im Westen des Kreises einen starken Schub verleihen“, so Stein. „Dadurch werden auch unsere Kommunen in die Lage versetzt, wichtige Investitionen in die Zukunft zu unterstützen.“
Das Investitionsprogramm KIPKI ermöglicht es den Kommunen, in verschiedene Maßnahmen zu investieren, um den Klimaschutz vor Ort voranzutreiben. Dazu zählen u.a. Investitionen in klimafreundliche Mobilität, in Schulen und Kindertagesstätten, in die Energieversorgung, energetische Sanierungen oder Begrünungsmaßnahmen. Diese Investitionen wird das Land mit einem Beratungsangebot für die Kommunen ergänzen.
„Mit KIPKI, der Altschuldenlösung und dem neuen Kommunalen Finanzausgleich nimmt das Land künftig viel Geld in die Hand, um die Kommunen bei ihren Aufgaben zu unterstützen und uns allen damit in schwierigen Zeiten weiterhin ein gutes Leben zu ermöglichen, egal wer wir sind oder wo wir wohnen. Hierfür spricht auch die Beteiligung des Landes an den Ausgaben des Bundes für die massiven Entlastungspakete zur Bewältigung der Energiekrise“, stellen die beiden Abgeordneten fest.
KIPKI besteht aus zwei Bausteinen: den o.a. Pauschalförderungen und einem Wettbewerb. Die Pauschalförderungen erhalten alle Verbandsgemeinden, verbandsfreien Gemeinden, kreisfreien und kreisangehörigen Städte und Landkreise. Die Verbandsgemeinden werden – so die Zielrichtung des Programms – eine angemessene Beteiligung der Ortsgemeinden sicherstellen, indem sie deren Projekte bei der Antragstellung berücksichtigen.
Von den im Wettbewerb insgesamt zur Verfügung stehenden 60 Millionen Euro werden 25 Millionen Euro für Wasserstoffprojekte und 35 Millionen Euro für Projekte zum Thema „Nachhaltige und lebenswerte Städte und Kommunen“ eingesetzt. Von den letztgenannten 35 Millionen Euro sind 13 Millionen Euro ausschließlich für Projekte von Ortsgemeinden reserviert.

Die Antragstellung soll, vorbehaltlich des Ablaufs im parlamentarischen Verfahren des Landtages, ab dem 01. Juli 2023 möglich sein.
Pauschalfördersummen:
Landkreis Bad Kreuznach 2.329.028,36 €
VG Rüdesheim 843.436,66 €
VG Kirner Land 521.000,32 €
VG Nahe-Glan 728.067,92 €
Besuch der Neujahrsempfänge in Jeckenbach, Bad Sobernheim (SPD Stadtverband Bad Sobernheim), Sommerloch und Hahnenbach.

Solche Tage sind im Kalender herausfordernd, in der Wahrnehmung der Termine aber immer wieder sehr bereichernd. Ich hatte viele gute Gespräche, bekam aber auch kritische Worte zur aktuellen Politik zu hören, nahm zudem Aufgabenstellungen mit und konnte mich auch vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern in unserem Wahlkreis vorstellen.

Ich bin sehr froh, dass solche Formate endlich wieder in Präsenz stattfinden können und ich damit als örtlicher Abgeordneter die Chance bekomme, mich bei den Leuten zu zeigen und ins Gespräch zu kommen.

An alle Veranstalter:innen gilt mein Dank für die Einladung.
Ihnen und uns allen ein gutes neues Jahr 2023, das hoffentlich die Krisen hinter sich lässt und uns in optimistischer Zeiten bringt.

07.01.2023

Immer wieder komme ich gerne zur SPD Roxheim! So auch am 7. Januar zum traditionellen (und endlich wieder stattfindenden) Neujahrsempfang.
Gemeinsam mit Dr. Joe Weingarten und Michael Simon konnten wir als örtliche Abgeordnete einen kleinen Impuls aus der Landes- und Bundespolitik geben.
Michael Schaller sorgte vorher mit seinem satirischen Jahresrückblick für zahlreiches Schmunzeln und eine lockere Atmosphäre.
Vielen Dank an die Genossinnen und Genossen für diesen schönen Abend!

08.01.2023

In dieser Woche besuchte ich auch den Dorfladen in Odernheim am Glan. Habe natürlich ein paar To-Do‘s mit nach Mainz genommen.

09.01.2023

Oliver Kohl ist der künftige hauptamtliche Kreisbeigeordnete im Landkreis Bad Kreuznach! Wir kennen uns schon so lange und hatten schon oft berufliche Schnittmengen miteinander. Das wird auch in Zukunft so bleiben! Darauf freue ich mich! Herzlichen Glückwunsch, lieber Oliver!

Vortrag zur Grundsteuerreform in Odernheim


Am 31.01. endet die verlängerte Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen. Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass ich gemeinsam mit Steuerberater und Rechtsanwalt Steffen Bouffleur (1. v.r.) sowie der Genossin Vera Bachmann (Dipl.-Finanzwirtin) auf Initiative des SPD Ortsverein Odernheim und dessen Vorsitzenden Florian Overkamp (2. v.r.) über das Thema referieren durfte.

Zahlreiche Fragen konnten wir mit den interessierten Zuhörer:innen erörtern.
Ich hatte sehr viel Freude daran und bedanke mich bei Steffen Bouffleur und Vera Bachmann für die tolle Zusammenarbeit!

20.01.2023

Super interessante Informationsrunde bei der Fachberatungsstelle Wohnraumsicherung des Trägerverein Treffpunkt Reling e.V. in Bad Kreuznach.

Auf Einladung von meinem Landtagskollegen Michael Simon kam Sozialminister Alexander Schweitzer zu der wichtigen Einrichtung in Bad Kreuznach, die sich seit etwa einem halben Jahr auch um die Vermeidung der Entstehung von Wohnungslosigkeit kümmert.
Menschen, die z.B. aufgrund sozialer, beruflicher oder gesundheitlicher Situationen von ihrem Vermieter gekündigt werden, beispielsweise, weil Mieten nicht mehr gezahlt werden können, droht der Wohnungsverlust. Ein solcher ist existentiell und muss prioritär abgewandt werden.

Ich bin Minister Alexander Schweitzer sehr dankbar, dass er sich ebenfalls die Zeit nahm und mit einem offenen Ohr den Herausforderungen dieser wichtigen Arbeit lauschte. Auch das zeichnet einen guten Sozialpolitiker und Sozialminister aus.
Übrigens war ich sehr froh, dass auch ich als Abgeordneter des westlichen, ländlicher geprägten Landkreises teilnehmen durfte. Wohnungsnot bzw. Wohnungsverlust ist kein Thema, das sich ausschließlich die Stadt Bad Kreuznach beschränkt. Auch Menschen aus unserer Region können hier Rat und Unterstützung finden - und tun das auch bereits.

Vielen Dank an das gesamte Team für die wichtige Arbeit, die auch meine volle Unterstützung erfährt. Insbesondere die Rolle der Kommunen möchte ich noch einmal beleuchten und Unterstützungspotentiale finden.

24.02.2023

Die furchtbare Tragödie im türkisch-syrischen Grenzgebiet nach den Erdbeben lässt auch die türkische Community in der Region Bad Kreuznach natürlich nicht unberührt.

Ich habe mich vor Ort mit den Initiatoren um Serhat Kaya auf dem Gelände des Premium Fitness Center Merkelbach (HGM Fitness AG) getroffen, um mich über aktuelle Herausforderungen, Bedarfe und Hilfsangebote zu informieren.

Spenden die hier ankommen, werden verpackt, organisiert, verladen und bis in die Türkei geliefert. Was pragmatisch klingt, ist ein ganz schöner Organisationsaufwand.
Die Aktion geht auf die Initiative von türkischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zurück.
Wenn es Unterstützungsbedarf gibt, bin ich natürlich jederzeit da! Eine konkrete Idee konnte ich bereits mitnehmen und aktiv angehen.

Danke, Serhat und dem gesamten Team für das, was ihr da leistet. Respekt.

01.03.2023

Zwischen diesen beiden Aufnahmen liegen genau 4 Jahre! Ich teile sie zu einem besonderen Anlass: Heute bin ich 4 Jahre Abgeordneter unseres Wahlkreises im Landtag Rheinland-pfalz.

Und die Freude an dieser Aufgabe ist nach wie vor ungebrochen.

Bildquelle: ADS Hargesheim

06.03.2023

Eine tolle Debatte in der Alfred Delp Schule Hargesheim - meiner ehemaligen Schule, die ich 2001 mit der Mittleren Reife verlassen habe.

Vielen Dank für die Einladung und die tollen Fragen an die Schüler:innen der ADS. Schön, mal wieder dort gewesen zu sein.

Link zum Artikel der ADS Hargesheim: Podiumsdiskussion (alfred-delp-schule.de)

07.03.2023

Veranstaltung in Bad Kreuznach: Wärme- und Energieversorgung entscheidend für klimaneutrales Wohnen in RLP!

Energie- und Wärmegewinnung vereint mit sozialem Wohnen und der Bekämpfung von Wohnungsnot? Geht! Gibt’s zum Beispiel im #Solarquartier Bad Kreuznach.

Die Verbände der Wohnungswirtschaft luden heute gemeinsam mit der GEWOBAU GmbH Bad Kreuznach] zur Besichtigung vor Ort ein und auch Ministerin Katrin Eder nahm für die Landesregierung (Ministerium für Klima, Umwelt, Energie und Mobilität) teil.
Viele interessante Einblicke in moderne Bauweisen mit innovativen Ansätzen im Bereich Klimaschutz!

14.03.2023

Sehr wichtiger Termin der IG Metall Bad Kreuznach zur Transformation und den damit verbundenen Herausforderungen für Unternehmen aus unserer Region. Neben den Gewerkschaftsvertreter:innen waren auch regionale Unternehmen wie Musashi oder Continental Rheinböllen mit dabei.

Gut, dass die Unternehmensseite mit vertreten war. Nur gemeinsam gelingt die Bewältigung dieser großen Herausforderung für unsere Gesellschaft.

Für die Landesregierung nahm Arbeits- und Transformationsminister Alexander Schweitzer teil.
Ich bin ausgesprochen froh, dass sich auch die Landespolitik so engagiert in dieses Feld mit einbringt.

Danke für die Einladung an die IG Metall Bad Kreuznach um ihren 1. Bevollmächtigten und Geschäftsführer Ingo Petzold.

16.03.2023

An diesem Abend gemeinsam mit Joe Weingarten und vielen SPD-Genossinnen und -Genossen bei der Mitgliederversammlung des SPD Stadtverband Bad Sobernheim. Die Versammlung wählte nicht nur einen neuen Vorstand (Glückwunsch an den neuen Vorsitzenden Christian Keiper) und ehrte zahlreiche verdiente Mitglieder, sondern sie stand vor allen Dingen auch im Fokus der anstehenden Kommunal-/Europawahlen 2024.

Dr. Joe Weingarten berichtete über die Reform des Bundeswahlrechts (mit dem der Bundestag künftig wieder verkleinert wird) und die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Ukraine-Krieges - er ist ja Mitglied im Verteidigungsausschuss des Bundestages.

Ich selbst ging auf die von unserer SPD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz und der Ampel in Mainz in den Blick genommene Absenkung des Wahlalters von 18 auf 16 bei Kommunal- und Landtagswahlen und die Klimaschutzpolitik der Ampel in Rheinland-Pfalz ein. Beim Wahlalter 16 fehlt es übrigens wohl auch weiterhin an der nötigen Unterstützung der CDU im Landtag, die wir wegen der benötigten ⅔-Mehrheit eigentlich brauchen.

17.03.2023

Intensiver Austausch mit Vertreter:innen der Ortsgemeinden Becherbach bei Kirn und Heimweiler. Bei dem persönlichen Gespräch gingen wir auf einen ganzen Blumenstrauß an Themen ein, die die Kommunal- und Landespolitik miteinander verbinden. Die Förderung von Dorfläden, das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation, die Kita-Sanierung, der Fachkräftemangel in den Kitas, die Dorferneuerung, die Einordnung von Kommunalkrediten und auch der hohe Bedarf am Austausch auf allen Ebenen.

Zahlreiche Hausaufgaben habe ich mir in dem knapp 3-stündigen Austausch vor Ort mitgenommen.
Danke für den offenen Austausch!

18.03.2023

An diesem Samstag besuchte ich gemeinsam mit Denis Alt und Matthias Bregi das Unternehmen Ewald-Gelatine GmbH in Bad #Sobernheim. Hier wird Gelatine produziert, die ihren Einsatz in der Gastronomie, der Hotellerie und auch in Privathaushalten findet.
Da es sich um einen energieintensiven Produktionsprozess handelt, waren natürlich auch die Fragen der Energiegewinnung durch Erneuerbare und die Optimierung von Produktionsprozessen ein wichtiges Thema. Gut zu wissen, dass das Unternehmen auch "Wasserstoff-Ready" ist und auf den Dächern der Produktionsstätte schon heute 2 MW Strom aus Photovoltaik-Anlagen produziert werden.

Vielen Dank an Herrn Dr. Ewald und Herrn Grabe für die Einblicke in das Unternehmen, welches ca. 160 Mitarbeiter:innen in der Region beschäftigt.

26.03.2023

Herzlichen Glückwunsch zum 175. Geburtstag, lieber VfL 1848 Bad Kreuznach e.V.. Er ist der größte Sportverein im Landkreis Bad Kreuznach und feierte heute Morgen sein Jubiläum in einem sehr schönen interreligiösen Gottesdienst in der Pauluskirche.

Schön, dass wir gemeinsam mit dem Verein auf Einladung der Präsidentin Heike Bruckner dieser Feierlichkeit beiwohnen durften. Mit dabei seitens der SPD waren Michael Simon, Oliver Kohl, Carsten Pörksen und ich.
Herzlichen Glückwunsch!

03.04.2023

An diesem Sonntag wurde in Heimweiler der Kultur- und Landschaftsweg als Vitaltour-Weg "Mit Kreba un Karer unerwäschs" offiziell zertifiziert. Eine Schaukel mit Blick über den Ort, die schönen Silzgelegenheiten, die Wegepunkte mit Wissenswertem am Wegesrand, die besondere Rastmöglichkeit an der Süßbachquelle und viele weitere Details, machen den rd. 14 km langen Weg zu einem kleinen Geheimtipp für Touristen und Wanderer - so stand es in der Einladung. Herzlichen Glückwunsch an alle Heimweiler-Bürger:innen um ihren Ortsbürgermeister Andreas Setz, die mit viel Herzblut und Engagement den sicher wesentlichsten Beitrag für die touristische Aufwertung vor Ort lieferten.Übrigens: Von der Kirner Privatbrauerei gibt es sogar ein eigenes Vitaltour-Bier!

12.04.2023

Spannende Informationsveranstaltung der SPD Kirner Land zur Frage: „Hausarzt im Kirner Land gesucht? Was tun die Landesregierung und ihre Partner für die Stärkung der Versorgung?“.

Gesundheits-Staatssekretär Denis Alt stand den interessierten Zuhörinnen und Zuhörern Rede und Antwort.Auf zahlreiche Aspekte wurde eingegangen: Zugangsmöglichkeiten zum Medizin-Studium, das sich verändernde Berufsbild der Ärzteschaft im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Krankenhausreform auf Bundesebene, die Rolle der Kassenärztlichen Vereinigung, die Hausarztversorgung in unserer Region, die Verschmelzung stationärer und ambulanter Angebote oder die Arzneimittelversorgung.In diesem Politikfeld passiert derzeit enorm viel, das steht fest.


Denis Alt konnte sehr klar aufzeigen, dass scheinbar emotionale Diskussionspunkte in der Sache oftmals komplexer sind und es bei näherer Betrachtung hinreichend Gründe für verschiedene Entwicklungen gibt. Danke für den regen Austausch!

Mein Podcast

Als Berufspolitiker und Landtagsabgeordneter in Rheinland-Pfalz möchte ich neue Wege nutzen, politische Debatten sachlich und fundiert in die Bevölkerung zu vermitteln. Ich suche dazu den Austausch mit verschiedenen Gästen, die gemeinsam mit mir die politischen Debatten von gestern, heute und morgen beleuchten.

Damit will ich als Demokrat einen kleinen Beitrag zu mehr Verständnis für Politik und ihre Themen locker und "leicht verdaulich" leisten.

Folge 2: Arbeiten heute und morgen – Vor welchen Aufgaben Politik, Gewerkschaften und Wirtschaft stehen.

Unser Land wird älter, es fehlt Nachwuchs. Die Transformation verändert Arbeitsprozesse, die Digitalisierung vermag sie teilweise ganz zu ersetzen. Nehmen Künstliche Intelligenzen künftig Einfluss auch auf Personalentscheidungen? Welche Rolle spielen Gewerkschaften in diesem Zusammenhang?
Über diese Fragen der Arbeitswelt von heute und morgen spreche ich mit Ingo Petzold, 1. Bevollmächtigter und Geschäftsführer der IG Metall Bad Kreuznach.

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Christina Gann links, Markus Stein rechts, beide auf Sessel sitzend ind Mikrofone zwischen ihnen.

Folge 3: Sterben in Würde: Ein Einblick in die Arbeit der Hospize.

Im Gespräch mit Christina Gann, Geschäftsbereichsleiterin der Hospize Eugenie Michels und Aenne Wimmers in Bad Kreuznach bzw. Simmern der Stiftung kreuznacher diakonie.

Für alle von uns ist er unausweichlich: Der Tod. Nach einem hoffentlich erfüllten, langen und gesunden Leben wird jeder Mensch einmal seinen letzten Weg gehen und sich auf die letzte Reise begeben. Doch auch plötzliche Erkrankungen und Schicksale stellen Betroffene und deren Familien vor gravierende Herausforderungen. Während in der Politik sehr kontrovers über assistierten Suizid und die Sterbehilfe debattiert wird, gibt es heute bereits sehr wichtige Angebote, die Betroffene und Angehörige in diesen letzten Wochen an die Hand nehmen: Die Hospize. Über die Arbeit einer solchen Einrichtung spreche ich mit Christina Gann, der Leiterin der Hospize Eugenie Michels und Aenne Wimmers.

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