Rede im Landtag: Kurzintervention zur Schülerbeförderung
28. August 2020
er Schulstart begann, die Busse waren völlig überfüllt. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie stellten sich viele Eltern sofort die Frage: „Was ist da los?“.
Auch, wenn die CDU derzeit sehr bemüht ist, die Schuld an der Misere der Landesregierung in die Schuhe zu schieben, muss klar sein: Zuständig für die Schülerbeförderung sind und bleiben nach § 69 Schulgesetz die Landkreise und kreisfreien Städte. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe (!) der kommunalen Selbstverwaltung, die in den Behörden der Landkreise bzw. der Städte abzubilden sind.
Bereits seit Mitte Juni wusste man dort, dass der Regelbetrieb nach den Sommerferien startet. Das Land sprang jüngst mit einer finanziellen Hilfe ein und unterstützt die zuständigen Kommunen beim Einsatz zusätzlicher Busse. Das ist gut und richtig so. Das sehen aber leider nicht alle so: Zu spät sei die finanzielle Hilfe des Landes gekommen, heißt es aus der CDU.
ABER: Das Argument der Finanzierung kann hier nur eine nachgeordnete Rolle spielen. Die Eltern und Kinder interessiert nicht, wer die Zeche zahlt, sondern nur, dass die Hausaufgaben der zuständigen Aufgabenträger erfüllt werden. Das habe ich heute noch einmal deutlich betont.
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