Haushalt und Finanzen,  Landespolitik

Richtigstellung zur Grundsteuerreform: Land belastet nicht pauschal

VG Rüdesheim | 02.04.2025

In der Berichterstattung zur Haupt- und Finanzausschusssitzung der Verbandsgemeinde Rüdesheim sei unter der Überschrift „Bürger werden vom Land mehr zur Kasse gebeten“ der Eindruck erweckt worden, die Grundsteuerreform führe zwangsläufig zu Mehrbelastungen. „Das ist irreführend“, sagt der Landtagsabgeordnete Markus Stein (SPD), der auch haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der SPD- Landtagsfraktion ist.

Tatsächlich verfolge die Reform, die ab 2025 greife, das Ziel der Aufkommensneutralität – das heiße: Die Kommunen sollen insgesamt nicht mehr Grundsteuer einnehmen als bisher. Zwar änderten sich durch die Neubewertung die individuellen Steuerbeträge – doch bedeute das auch, dass manche Bürger künftig weniger zahlen, andere etwas mehr. Von einer pauschalen Mehrbelastung könne keine Rede sein.

Auch auf die Aussage, ein aufkommensneutraler Hebesatz unterhalb des Landes-Nivellierungssatzes sei nicht zulässig, da das Land die Gemeinden dann bestrafen würde, antwortet der Abgeordnete: „Das ist schlichtweg falsch. Die Ortsgemeinden können in 2025 sehr wohl ihren Hebesatz so anpassen, dass sie aufkommensneutral bleiben – auch wenn dieser unter dem Nivellierungssatz liegt. Nachteile bei Kreis- oder Verbandsgemeindeumlage entstehen in 2025 nicht, denn diese Umlagen basieren noch auf den Steuererträgen des bisherigen Systems (4. Quartal 2023 bis 3. Quartal 2024).“

Der Landtagsabgeordnete verweist zudem darauf, dass das rheinland-pfälzische Finanzministerium zur Unterstützung der Gemeinden bei der Ermittlung der aufkommensneutralen Hebesätze bereits im Oktober 2024 eine Übersicht veröffentlicht habe, aus der jede Kommune den für sie aufkommensneutralen Hebesatz direkt ablesen könne.

Zudem habe auch das Innenministerium in seinem Rundschreiben an alle Verwaltungen (auch Verbandsgemeindeverwaltungen) vom 25.11.2024 unmissverständlich klargestellt, dass nichts dagegen spreche, wenn für das Haushaltsjahr 2025 das gleiche Aufkommen bei der Grundsteuer wie in 2024 eingeplant würde.

Markus Stein erklärt: „Selbstverständlich kann es in Einzelfällen vorkommen, dass aufgrund der individuellen Haushaltslage – etwa durch gestiegene Ausgaben oder geplante Investitionen – höhere Hebesätze notwendig werden. In solchen Fällen kann z.B. die Kommunalaufsicht im Rahmen der Haushaltsgenehmigung höhere Hebesätze fordern. Das ist dann aber nicht Folge der Grundsteuerreform, sondern Ausdruck der konkreten finanziellen Situation vor Ort.“

Die pauschale Aussage, das Land belaste die Bürger stärker, sei aber auf jeden Fall unzutreffend.