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Breitbandausbau in Hundsbach

Für Aufmerksamkeit sorgte der gestrige Beitrag zum Breitbandausbau im Landkreis Bad Kreuznach und speziell den Problemen der Ortsgemeinde Hundsbach (siehe Beitrag des SWR am Ende dieses Artikels).

Nachdem ich Anfang des Jahres die Ortsgemeinde Hundsbach bei deren Neujahrsempfang besuchte, wurde ich auf das Thema des Breitbandausbaus in der kleinen Gemeinde aufmerksam. Ortsbürgermeister Hey schilderte mir dabei folgenden Sachverhalt:

Glasfaserkabel wird durch Hundsbach gelegt, aber…

Bis Ende 2020 müsse, so die Ortsgemeinde, das Unternehmen innogy alle „weißen Flecken“ im Rahmen des Breitbandausbaus im Landkreis Bad Kreuznach mit Glasfaserkabel ausstatten und damit mit einer ausreichenden DSL-Bandbreite versorgen. Die Ortsgemeinde Hundsbach selbst gelte zwar nicht als weißer Fleck, da ein anderer Anbieter als Versorger genannt würde, allerdings werde durch die Ortslage Hundsbach ein Kabel verlegt, um die so genannte „Lochmühle“, welche als weißer Fleck mit Ausbaubedarf deklariert sei, ausreichend mit DSL zu versorgen. Das Kabel/Leerrohr verlaufe auf der Seite der Kirche, Richtung Lochmühle sowie bergauf Richtung Kreuzung „Auf dem Kreuz“ und „Hauptstraße“ und damit genau an den vorhandenen Kabelverzweigerkästen der derzeitigen Telekommunikationsanbieter vorbei.

Wie Herr Ortsbürgermeister Hey mir im Rahmen des Neujahrsempfanges mitteilte, würden die vorhandenen Kabelverzweiger offenbar nicht an der durch Sie entstehenden Glasfaserleitung angeschlossen, da hier eine marktwirtschaftliche Konkurrenz zwischen den Unternehmen bestehe.

Kurzum: Im Rahmen des Kreisprojektes wird wegen der vermeintlichen Versorgung und bestehender Verträge mit dem Ausbauunternehmen durch einen anderen Anbeiter keine Versorgung erfolgen. Die Ortslage Hundsbach würde derzeit ausschließlich als Durchgangstrasse genutzt, um andere Gebiete als „weiße Flecken“ zu erschließen.

Was ist ein weißer Fleck?

Ein weißer Fleck ist, vereinfacht ausgedrückt, ein Gebiet (parzellenscharf, d.h. auch Einzelgrundstücke), das weder zum Beginn des staatlichen Ausbauprojektes noch bis zum Abschluss dessen mit einer Breitbandversorgung von mindestens 30 MBit/s ausgestattet wird (NGA-Standard). Mit anderen Worten: Es handelt sich um die Gebiete, die durch die Anbieter in der freien Wirtschaft nicht erschlossen wurden bzw. werden, weil die Erschließung dieser Gebiete für diese Unternehmen wirtschaftlich unattraktiv sind – es entsteht eine so genannte „Wirtschaftlichkeitslücke“. Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn ein Gebiet sehr klein ist und lange Leitungen bis dorthin gelegt werden müssen, denn dann sind die Kosten für das Unternehmen sehr hoch, die Zahl der refinanzierenden Verträge im Nachgang hingegen sehr gering. Als Beispiel können hier insbesondere Aussiedlerhöfe und Ortsteile mit geringer Bevölkerungsdichte dienen.

Warum ist Hundsbach kein weißer Fleck?

In Hundsbach gibt es aktuell einen Anbieter, der angibt, die Versorgung nach NGA-Standard abzubilden. Das scheint jedoch nicht immer und nicht überall der Fall zu sein. Durch die Angaben vorhandener Anbieter wird die Gemeinde als „erschlossen“ angesehen und sie ist damit kein „weißer Fleck“ mehr.

Was ist eine Wirtschaftlichkeitslücke?

Die Wirtschaftlichkeitslücke ist der Geldbetrag, den Unternehmen nach dem Ausbau und der Vermarktung (durch Verträge) nicht eigenwirtschaftlich erwirtschaften können. Vereinfacht gesagt, stellt die Wirtschaftlichkeitslücke das wirtschaftliche Risiko für das jeweilige Ausbauunternehmen dar. Im Landkreis Bad Kreuznach beläuft sich diese Wirtschaftlichkeitslücke auf rd. 16 Millionen Euro.

Warum dürfen nur weiße Flecken erschlossen werden?

Bund, Land und Gemeinden übernehmen im Rahmen dieses Breitbandprojektes die „Wirtschaftlichkeitslücke“ (s.o.) der Unternehmen. Im Kern geht es darum, dass die aufgrund der Wirtschaftlichkeitslücken bestehenden „weißen Flecken“ (s.o.) dennoch mit Breitband versorgt werden, auch, oder gerade weil sie grundsätzlich für den freien Markt wirtschaftlich uninteressant sind.

Der Staat (in Form von Bund [50 %], Land [40 %] und Kommunen [10 %]) hat im Landkreis Bad Kreuznach die kalkulierte Wirtschaftlichkeitslücke übernommen (16 Millionen Euro) und greift damit mit Steuergeldern in die Marktwirtschaft ein, um Unternehmen zu einem Ausbau in jenen Gebieten zu ermuntern, in denen sie eigenwirtschaftlich nicht ausbauen würde. Es geht darum, dass es sich Bund, Länder und Gemeinden zum gemeinsamen Ziel gemacht haben, alle Bürgerinnen und Bürger – egal wo sie leben – mit einem gewissen Mindeststandard an Breitband zu versorgen – in diesem Fall NGA-Standard, d.h. mindestens 30 MBit/s.

Klar ist dabei, dass öffentliche Mittel – also Steuergelder – nur zur Erfüllung staatlicher Aufgaben verwandt werden dürfen. Eingriffe in die Marktwirtschaft, z.B. durch Subventionen, unterliegen – gerade in dieser Größenordnung – klaren Reglementierungen (EU-Beihilferecht u.a.), d.h. der Staat kann nicht willkürlich viel Geld in solche Maßnahmen geben. Die 16 Millionen Euro, die hier an Steuergeldern aufgebracht werden, dienen einzig und allein dem Versorgungsgedanken des Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger.

Und jetzt?

Wenn Hundsbach kein weißer Fleck ist und damit nicht am NGA-Ausbau des Landkreises teilnehmen darf, bleibt nur eines: Der gesunde Menschenverstand!

Es ist für die Menschen dort nur schwer zu verstehen, warum ein Glasfaserkabel durch die Ortslage geführt wird und nicht die Möglichkeit besteht, die Ortslage an dieser Leitung partizipieren zu lassen. Da ich dieses Unverständnis nicht unkommentiert lassen wollte, habe ich Anfang des Jahres direkten Kontakt zu innogy aufgenommen, dem Unternehmen, dass eine Glasfaserleitung durch Hundsbach führen wird – allerdings nicht für die eigentliche Ortslage selbst.

Mein Schreiben an innogy im Januar 2020:

In dem Schreiben an innogy habe ich auf die besondere Situation vor Ort hingewiesen, also konkret auf den Umstand, dass das Kabel/Leerrohr auf der Seite der Kirche, Richtung Lochmühle sowie bergauf Richtung Kreuzung „Auf dem Kreuz“ und „Hauptstraße“ und damit genau an den vorhandenen Kabelverzweigerkästen vorbei laufe.

Ich habe darum gebeten, mögliche Handlungsoptionen zu ermitteln und proaktiv tätig zu werden, um die Interessen und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger in Hundsbach auszuräumen.

Das Ergebnis: Ein Teilerfolg!

Was in dem Beitrag des SWR keine Erwähnung fand: innogy hat in Hundsbach seine Bemühungen geäußert, nach Abschluss des NGA-Projektes des Landkreises (an welchem diese aktuell mit Hochdruck arbeiten), mittelfristig an das Glasfasernetz anschließen zu wollen.

Wie man mir schriftlich mitteilte, habe man seitens innogy im Rahmen des NGA-Ausbaus die Planungen und die daraus resultierenden Trassenplanungen so ausgelegt, dass Hundsbach schon bald mit einem Leerrohrnetz durchlaufen würde. Dieses Leerrohrnetz sei dann auch so ausgelegt, dass nach dem Abschluss der Arbeiten zum beauftragten NGA-Ausbau, in einem zweitem Schritt die Adressen angeschlossen werden können, welche direkt an dieser Leerrohrtrasse liegen. Ein dritter Schritt könnte dann nach vorangegangener Vorvermarktung und, je nach Resonanz der Kunden, eine eventuelle Kostenbeteiligung der Ortsgemeinde sein, um den Ausbau der ganzen Ortsgemeinde Hundsbach mit Glasfaser bis in die Häuser zu ermöglichen (Anm.: Die Erschließung mit Glasfaser bis ans Haus (FTTB-Ausbau) ermöglicht Bandbreiten von 1GBit/s).

Allerdings rechne man seitens innogy „nach heutigem Wissen“ aber nicht vor einer solchen Lösung vor 2022. Aktuell würden in dem genannten Leerrohrnetz ausschließlich die Glasfasern eingeblasen, welche zum Anschluss der NGA-geförderten Adressen im Landkreis Bad Kreuznach notwendig seien.

Fazit

Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass innogy sich auf meine Anfrage hin mit dieser Thematik auseinandergesetzt hat und zudem auch die grundsätzliche Bereitschaft aufwies, unabhängig vom aktuell laufenden NGA-Ausbau des Landkreises eine Versorgung von Hundsbach vorzunehmen. Vielen Dank für diese klare Äußerung an innogy!

Das bedeutet: Man kann wenigstens mittelfristig von einer guten Versorgung in Hundsbach ausgehen. Die aktuelle Situation ist jedoch nicht zufriedenstellend. Konkret müssten hier nochmal eine Frage geklärt werden:

Wieso kann ein Unternehmen als Versorger gelten, dass scheinbar seinem Versorgungsversprechen nicht nachkommt? Hier könnte evtl. die Kreisverwaltung nochmal nachhaken – sofern sie das nicht bereits getan hat. Ich werde mich dort nochmal nach dem Stand der Dinge erkundigen, wohlwissend, dass die Ausschreibungen bereits gelaufen sind und die Verträge zum Ausbau mit innogy längst unterzeichnet sind.

Hier der Beitrag des SWR von gestern Abend:

Quelle: https://www.ardmediathek.de/swr/player/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzEyMjIzMjE/hundsbach-glasfaserkabel-aber-keine-anschluesse