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Rede im Landtag: Anhebung bei Grund- und Gewerbesteuern

Heute eine sehr aufgeladene Debatte um die Anhebung der Nivellierungssätze bei der Grund- und Gewerbesteuer in Rheinland-Pfalz. Die Nivellierungssätze wurden mit der Reform des Finanzausgleiches angehoben und die Kommunen sind seither gehalten, auch ihre örtlichen Hebesätze auf das Niveau anzuheben.
Diese Entscheidung trifft man nicht mit großer Freude, aber mit dem Wissen, dass wir vom Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz nicht nur gehalten waren, den Finanzausgleich zu reformieren, sondern auch die Einnahmepotentiale der Kommunen mit einzubeziehen. Da die Nivellierungssätze zuletzt 2014, also vor fast 10 Jahren, angehoben wurden, lagen diese im bundesweiten Vergleich der Flächenländer zum Zeitpunkt der Reform unter Durchschnitt.
Das hat man nun korrigiert, um den Kommunen neben den Entlastungsmaßnahmen des Landes (Teilentschuldung bei Altschulden i.H.v. 3 Mrd. Euro, eine um 357 Mio. Euro höhere Finanzausgleichsmasse und ein 250 Millionen Euro schweres Klimaschutzpaket) zusätzliche Einnahmequellen zu sichern. Diese brauchen die Kommunen dringend, um ihre Haushalt ausgleichen und ihre Aufgaben wahrnehmen zu können.
Die AfD versuchte die Steuererhöhungen populistisch zu nutzen – dem habe ich heute für die SPD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz energisch widersprochen und zudem aufgeklärt, warum und auf welcher Grundlage diese Entscheidung getroffen wurde.