Haushalt und Finanzen,  Landespolitik

Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2023/2024

Aktuell bilden die Haushaltsberatungen im Landtag für die Jahre 2023 und 2024 einen großen Teil meiner Arbeit ab. Am 12. Oktober wurde der Regierungsentwurf der Landesregierung in das Parlament eingebracht, seither ist es Aufgabe der Landtagsfraktionen, den Regierungsentwurf intensiv zu studieren und eigene inhaltliche Änderungswünsche zu formulieren. Als haushalts- und finanzpolitischer Sprecher unserer SPD-Landtagsfraktion habe ich die verantwortungsvolle Aufgabe, die Haushaltsberatungen aus Sicht unserer Fraktion inhaltlich mit zu begleiten und im Haushalts- und Finanzausschuss – dem zuständigen Fachgremium des Parlaments – unsere Fraktion gemeinsam mit meinen Fachkolleginnen und Fachkollegen zu vertreten.

Die Ausgangsbedingungen für diese Beratungen könnten jedoch schwieriger nicht sein. Erst Anfang des Jahres, im Januar 2022, starteten die Haushaltsberatungen für dieses Jahr. Ich konnte damals nicht ahnen, was nur einen Monat später am 24. Februar die Geschichtsbücher, unser Zusammenleben und die gesellschaftlichen Herausforderungen massiv verändern würde. Putin marschierte in der Ukraine ein. Er missachtet damit bis heute das Völkerrecht, ist verantwortlich für den Verlust unzähliger Menschenleben, für unsägliches Leid in der Ukraine und nicht zuletzt auch für den Bruch eines so hart erarbeiteten gemeinsamen Zieles in Europa: Dauerhafter Frieden.

Seit dem 24. Februar herrscht in Europa nach all den Jahrzehnten wieder Krieg.

Das ist ein Umstand, der nicht nur täglich Opfer im Kriegsgebiet fordert, sondern auch unmittelbare Auswirkungen auf die Bevölkerung der gesamten Europäischen Union, ja unseres gesamten Kontinents hat. Die Sorgen in der Bevölkerung steigen, die Nöte auch. Alle staatlichen Institutionen sind – wieder einmal – gefordert. Und natürlich sieht sich auch unser Bundesland nach den Einflüssen der Corona-Pandemie und der schrecklichen Flutkatastrophe im Ahrtal im Sommer 2021 erneut drastischen Herausforderungen ausgesetzt. Der Titel dieses Haushaltsentwurfes für 2023 und 2024 könnte daher zutreffender nicht sein:

„Kraftvolles Handeln in unsicheren Zeiten“

Eines vorweg: Ich bin unserer Ministerpräsidentin Malu Dreyer – mit Blick auf den Doppelhaushalt aber auch unserer Finanzministerin Doris Ahnen – sehr dankbar, dass die Landesregierung in Rheinland-Pfalz nie einen Zweifel daran ließ, auch diese Krise in Kooperation mit dem Bund und den Kommunen mutig anzugehen und anzupacken. Schon in ihrer Einbringungsrede des Doppelhaushaltes sagte Doris Ahnen kürzlich:

Selbstverständlich stehen vor diesem Hintergrund auch die Länder zu ihrer Verantwortung, ihren Teil nicht nur zur praktischen Umsetzung, sondern auch zur Mitfinanzierung der beschlossenen Maßnahmen zu leisten. Das steht für Rheinland-Pfalz nicht infrage.

Vielen Dank für diese klare Haltung!

Während einerseits die Haushaltsplanung und die Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung für die öffentlichen Haushalte zusehends schwieriger wird und andererseits populistische Kräfte mal wieder versuchen, aus der Krise politisches Kapital zu schlagen, ist es unabdingbar, klare Botschaften zu senden und den Menschen in unserem Land zu zeigen:

Ihr Land lässt Sie nicht alleine!

Das wird bereits im noch laufenden Haushalt 2022 deutlich, nämlich im Rahmen der erfolgten Beteiligungen des Landes an den Entlastungspaketen, die auf Bundesebene beschlossen wurden.

Nicht zu vergessen sind auch die enormen Herausforderungen, die durch den Klimawandel, die Transformation in der Wirtschaft und den demografischen Wandel verursacht werden. Auch hier setzt dieser Haushalt wichtige Rahmenbedingungen.

Der Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024 gliedert sich, sozusagen wie die Regierung mit ihren „Ressorts“, organisatorisch in so genannte „Einzelpläne“ auf. Diese bilden im Grunde die jeweiligen Ressorts der Landesregierung bzw. deren Etat ab. In diesen Tagen werden diese Einzelpläne intensiv beraten.

Einen Überblick über die aktuellen Zahlen des Haushaltsentwurfes kann man sich hier ansehen:

Es würde den Umfang dieses Artikels sprengen, auf alle positiven Entwicklungen dieses Doppelhaushaltes im Detail einzugehen.

Wer sich für die konkreten Inhalte des Doppelhaushaltes interessiert, findet nähere Informationen an folgenden Stellen:

Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 13.09.2022

Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 13.10.2022

Präsentation zum Haushaltsentwurf des Finanzministeriums

Haushalts-Einbringungsrede der Finanzministerin

Ungeachtet der ganz konkreten Zahlen und Daten ist es mir aber als Haushaltspolitiker und Abgeordneter ein Herzensanliegen, nochmal ausdrücklich auf die Rahmenbedingungen dieses Doppelhaushaltes und die Wichtigkeit der guten Vorarbeit unserer Landesregierung einzugehen.

Zunächst sei hier erwähnt, dass Frau Finanzministerin Ahnen in ihrer Einbringungsrede klargestellt hat, nochmals zusätzliche 200 Millionen Euro global zu veranschlagen. Diese finden sich also noch nicht im Regierungsentwurf und sollen im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen mit in den Doppelhaushalt aufgenommen werden. Um also jederzeit auf neuere Entwicklungen reagieren und notwendige Hilfe und Unterstützung in besonders betroffenen Bereichen anbieten zu können, reagiert die Landesregierung damit absolut angemessen und zielgerichtet auf die Zeichen dieser turbulenten Zeit.

Als Haushaltspolitiker fragt man sich: Woher kommt denn dieses Geld?

Hier stehen entsprechende Mittel in der Haushaltssicherungsrücklage zur Verfügung – im Grunde einer Art „Sparbuch“ des Landes. Man muss wissen, dass das Land Rheinland-Pfalz speziell im Jahr 2021 ausgesprochen günstigen Steuerentwicklungen unterlag, sodass unser Bundesland im Länderfinanzausgleich finanzstarkes Land wurde („Geberland“). Der außergewöhnlich hohe Überschuss von fast 2,3 Milliarden Euro wurde nicht nur genutzt, um 1,5 Milliarden Euro zur Rückführung von Schulden zu finanzieren, sondern auch 750 Millionen Euro der besagten Haushaltssicherungsrücklage zuzuführen. Mittel, die bereits in den Jahren 2023 und 2024 für kommunale Entlastungen (Übernahme Liquiditätskredite, Unterstützung im Bereich der Investitionen bei Klima und Innovation) eingesetzt werden können.

Diese Mittel wären heute jedoch nicht da, wenn die Landesregierung in der Vergangenheit nicht eine so sorgsame und vernünftige Haushaltsführung praktiziert hätte. Nicht selten wurde von Seiten der Opposition auch die Inanspruchnahme der Rücklage als Finanzierungsgrundlage für Mehrausgaben in unzähligen Bereichen herangezogen. Natürlich erscheint es aus oppositionspolitischer Sicht nachvollziehbar, immer noch „mehr“ zu fordern und der Regierung bei Ablehnung dieser Mehrausgaben mangelnde Investitionsfreude zu unterstellen. Doch wir würden heute nicht dort stehen, wo wir stehen, hätten wir jeden „Wunsch“ in der Vergangenheit mit dieser Art der Finanzierung so mitgetragen. Dann stünden uns die aktuell so dringend benötigten Mittel aus der Haushaltssicherungsrücklage auch zur Finanzierung nötiger Hilfen heute nicht mehr in dieser Größenordnung zur Verfügung. Das zeigt einmal mehr den Unterschied zwischen der Arbeit als Opposition und der Arbeit mit Regierungsverantwortung.

Abschließend will ich nochmal verdeutlichen, dass dieser Doppelhaushalt trotz aller wirtschaftlichen, sozialen und auch sicherheitspolitischen Herausforderungen einen großen Fokus auf die drängenden Investitionen dieser Zeit legt. Die im Kernhaushalt veranschlagten Ausgaben für Investitionen steigen auf 1,59 Mrd. Euro bzw. 1,44 Mrd. in Euro in den Jahren 2023 und 2024. Im Vergleich zum Ergebnis im Vor-Krisen-Jahr 2019 bedeutet das eine Steigerung der Investitionsausgaben des Landes von ungefähr einer halben Milliarde Euro im Jahr.

Und auch die großen Rahmendaten zu diesem Haushalt zeigen, wie verantwortungsbewusst und zielgerichtet diese Landesregierung mit den öffentlichen Haushaltsmitteln umgeht: Unterm Strich weist der Doppelhaushalt eine Nettotilgung am Kreditmarkt von 157,6 Millionen Euro in 2023 beziehungsweise 217,8 Millionen Euro in 2024 aus. Damit sind auch die Anforderungen an die in der Verfassung enthaltene Grenze der Nettokreditaufnahme und die Einhaltung der Schuldenbremse mehr als erfüllt.

Das Land bleibt damit handlungsfähig – in den Jahren 2023 und 2024 und auch in Zukunft – hoffentlich einer Zukunft mit weniger Krise und mehr Normalität.