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Rede im Landtag: Landesgrundsteuergesetz

Am 10. April 2018 urteilte das Bundesverfassungsgericht: Die Grundsteuer ist neu zu regeln. Ein Thema, das rein begrifflich viel unspektakulärer auftreten mag, als es tatsächlich ist, denn die Grundsteuer betrifft uns alle. Die Frage der Ausgestaltung der ab 2025 geltenden Regelungen führte schon in der Vergangenheit auf bundespolitischer Ebene zu Debatten und in der Folge zu Kompromissen. Aufgrund einer Länderöffnungsklausel haben wir uns heute in der ersten Beratung mit einem von der CDU eingebrachten Landesgrundsteuergesetz beschäftigt, das von dem Modell des Bundes, dem sich der überwiegende Teil der anderen Bundesländer anschließt, abweicht.