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Sondervermögen schafft Planungssicherheit für Kommunen und Zukunftsinvestitionen

Pressemitteilung von Dr. Claudia Eider, MdL und Markus Stein, MdL (beide SPD)

Bad Kreuznach/Mainz, 29.07.2026

Mit der vom Ministerrat beschlossenen Rechtsverordnung zur Umsetzung des Rheinland-Pfalz-Plans für Zukunftsinvestitionen ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung des Sondervermögens erfolgt. Insgesamt stehen Rheinland-Pfalz rund 5,45 Milliarden Euro für Investitionen in Bildung, Klimaschutz, Energie, Digitalisierung, Verkehr, Gesundheit und Bevölkerungsschutz zur Verfügung. Mit 3,51 Milliarden Euro fließt der größte Teil der Mittel unmittelbar an die Kommunen. Für den gesamten Landkreis Bad Kreuznach steht ein Volumen von 140,94 Millionen Euro zur Verfügung. Ein Drittel hiervon (46,98 Millionen Euro) steht hierbei dem Landkreis selbst zur Verfügung. Die verbleibenden zwei Drittel in Höhe von 93,96 Millionen Euro gehen an die Verbandsgemeinden im Landkreis sowie die Stadt Bad Kreuznach. Letztere erhält hieraus einen Anteil von 30,98 Millionen Euro.

Die örtlichen SPD-Landtagsabgeordneten Dr. Claudia Eider und Markus Stein begrüßen die nun geschaffenen rechtlichen Rahmenbedingungen ausdrücklich. Sie schaffen die notwendige Planungssicherheit, damit Städte, Gemeinden und Landkreise die bereitstehenden Mittel zügig und zielgerichtet für wichtige Zukunftsprojekte einsetzen können.

„Unsere Kommunen kennen die Herausforderungen vor Ort am besten. Deshalb ist es richtig, ihnen nicht nur erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sondern auch einen verlässlichen und praxisnahen Rechtsrahmen für deren Umsetzung zu geben. So können Investitionen dort ankommen, wo sie den größten Nutzen für die Menschen entfalten, sei es in Schulen, der digitalen Infrastruktur, dem Klimaschutz, der medizinischen Versorgung oder dem Bevölkerungsschutz“, betont Claudia Eider.

Auch Markus Stein unterstreicht die Bedeutung der nun verabschiedeten Verordnung: „Mit dem Rheinland-Pfalz-Plan schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Zukunftsinvestitionen schnell, transparent und unbürokratisch umgesetzt werden können. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass die Kommunen die notwendige Flexibilität erhalten, um ihre Projekte entsprechend der örtlichen Bedarfe zu realisieren.“

Mit der Rechtsverordnung sind nun die wesentlichen Voraussetzungen geschaffen, damit die Förderprogramme des Rheinland-Pfalz-Plans zügig anlaufen können. Das Sondervermögen bietet den Kommunen die Chance, dringend notwendige Investitionen anzustoßen und damit die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu stärken.

Jetzt gilt es, die bereitstehenden Mittel konsequent für eine starke kommunale Infrastruktur und lebenswerte Städte und Gemeinden zu nutzen. Davon profitieren nicht nur unsere Kommunen, sondern die gesamte Region – und die Menschen, die dort leben. Die Landesregierung handelt schnell, effizient und im Sinne unserer Kommunen und schafft damit die Voraussetzungen, dass Zukunftsinvestitionen dort ankommen, wo sie den größten Mehrwert für die Menschen vor Ort entfalten“, so Claudia Eider und Markus Stein abschließend.

(Beitragsbild mit Hilfe von KI generiert)