Haushalt und Finanzen,  Landespolitik

Hilfe für den Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe – Regierungsfraktionen und Landesregierung bringen wichtige Gesetzentwürfe in Landtag ein

Quelle: SPD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz | 22.09.2021 (https://www.spdfraktion-rlp.de/presse/mitteilungen/hilfe-fuer-den-wiederaufbau-nach-der-flutkatastrophe)

Die finanzielle Grundlage für den Wiederaufbau im Ahrtal und den anderen von der Flutkatastrophe betroffenen Gebieten sowie die Voraussetzungen für ein maximales Tempo dabei sind der Inhalt zweier Gesetzentwürfe, die die regierungstragenden Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP beziehungsweise die SPD-geführte Landesregierung heute in den Landtag eingebracht haben.

Das von den Fraktionen eingebrachte „Landeswiederaufbauerleichterungsgesetz“ zielt auf die Schaffung eines Rechtsrahmens, der einen zügigen Wiederaufbau begünstigt und bürokratische Hürden abbaut. Das von der Landesregierung eingebrachte „Aufbauhilfe-Sondervermögengesetz“ schafft die Grundlage, um – nach ersten Soforthilfen des Landes und des Bundes – weitere Maßnahmen für geschädigte Privathaushalte, Unternehmen und Einrichtungen aus dem Wiederaufbaufonds von Bund und Ländern zu leisten. Beide Gesetze sollen in der morgigen Landtagssitzung beschlossen werden.

22. September 2021 | Einrichtung Sondervermögen „Wiederaufbau Rheinland-Pfalz 2021“ (Flutkatastrophe)

„Die Beseitigung der Vielzahl von Schäden sowie die Wiederherstellung der zerstörten Infrastruktur steht als große Herausforderung der kommenden Jahre im Fokus“, sagte Jens Guth, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, in der Landtagsdebatte zum Landeswiederaufbauerleichterungsgesetz. „Wir sorgen mit unserem Gesetz dafür, dass der Wiederaufbau nicht an Bürokratie oder rechtlichem Klein-Klein scheitern wird.“ So sollen unter anderem Regelungen in der Landesbauordnung angepasst werden, damit für temporäre Behelfsbauten auf ein bauordnungsrechtliches Verfahren verzichtet werden kann. Im Landesstraßengesetz wird die Widmung nicht öffentlicher Straßen für den öffentlichen Verkehr erleichtert. Auch die kommunalen Ehrenämter werden in den Blick genommen. So kann eine erhöhte Aufwandsentschädigung für die vielen kommunalen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gewährt werden, die rund um die Uhr im Einsatz sind. 

„In solchen Krisenzeiten gibt es für den Staat und all seine Ebenen nur eine Aufgabe: Helfen! Helfen, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln“, betonte Markus Stein, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion in seinem Debattenbeitrag zum Aufbauhilfe-Sondervermögengesetz. In einem zielgerichteten Kraftakt, mit einem entschlossenen Vorgehen und unbedingtem Willen zur Hilfe haben sich das Land Rheinland-Pfalz und die weiteren 15 Bundesländer gemeinsam mit dem Bund darauf verständigt, die gewaltige Summe in Höhe von 30 Milliarden Euro für einen Wiederaufbaufonds gemeinsam zu stemmen. „Ich bin sehr froh, dass die SPD-geführte Landesregierung bei der Erarbeitung des Regierungsentwurfes mit Hochdruck arbeitete und damit keine Zeit verloren geht, um den Betroffenen schnellstmöglich diese Mittel zur Verfügung zu stellen“, führte Stein zum eingebrachten Gesetzesentwurf weiter aus. So soll die Antragstellung auf Hilfsgelder beispielsweise für Privathaushalte ab Oktober elektronisch über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) erfolgen können.