Schließung der Bereitschaftsdienstzentrale in Kirn: Brief an die Kassenärztliche Vereinigung
Anlässlich der bekanntgewordenen Absichten der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), zum 1. Juli 2020 die Bereitschaftsdienstzentrale in Kirn zu schließen, habe ich mich mit heutigem Datum direkt schriftlich dorthin gewandt.
Die Menschen im ländlichen Raum spüren die Zentralisierung der Angebote des täglichen Lebens ganz besonders. Banken, Supermärkte und der Einzelhandel spielen hier sicher eine wichtige Rolle, bei der stetigen Zentralisierung der medizinischen Grundversorgung in urbanere Regionen geht es hingegen um ein Gut der Menschen, das wichtiger nicht sein könnte: deren Gesundheit. Auch deshalb ist die Sicherstellung einer adäquaten medizinischen Versorgung im ländlichen Raum für mich als Abgeordneter eines ebenso ländlich geprägten Wahlkreises von großer, zentraler Bedeutung und der Grund für meine Intervention bei der KV.
Zum Hintergrund: Ein Modellprojekt der KV wird das bisherige System der Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) ablösen. Künftig werden fahrtüchtige Bürger nach Idar-Oberstein fahren müssen. Parallel dazu wird aber im Rahmen des Projektes das System der Hausbesuche für nicht mobile Patienten ausgeweitet. Als einer der Gründe war den Medien zu entnehmen, dass die Auslastung der BDZ in Kirn nur sehr gering gewesen sei, weshalb sich die KV zu diesem Schritt entschlossen habe.
Der Sicherstellungsauftrag für die ambulante vertragsärztliche Versorgung liegt gesetzlich ausschließlich bei der KV und dieser Sicherstellungsauftrag schließt auch den Bereitschaftsdienst mit ein. Eine Finanzierung des Bereitschaftsdienstes, also der hausärztlichen Versorgung außerhalb der Sprechstundenzeiten mit Landesmitteln ist nicht zulässig; es gibt hierfür keine rechtliche Grundlage und auch der Landesrechnungshof verneint eine solche Option.
Da die Frage der Schließung der Kirner BDZ und der Einführung der neuen Modellprojekte damit ausschließlich in der Kompetenz der KV als Inhaber des Sicherstellungsauftrages liegt und auch ich als Abgeordneter noch viele Fragezeichen sehe, habe ich schriftlich um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
Als Grund für eine Schließung der BDZ wird eine „sehr geringe“ Nutzung dargelegt. Welche Zahlen liegen dieser Feststellung zugrunde?
Welches Gebiet deckt die Kirner BDZ ab? Aus welchen Gemeinden kamen bislang die meisten Patientinnen und Patienten? Ist es zumutbar, in entsprechenden Situationen eine BDZ in Idar-Oberstein anzufahren und mit welchen Entfernungen ist dann zu rechnen?
Wie genau soll der mobile ärztliche Bereitschaftsdienst funktionieren? Wie schnell kann ein solcher Bereitschaftsdienst bei den Patientinnen und Patienten erscheinen? Wie beauftragt man den mobilen Dienst und welche Voraussetzungen müssen hierfür gegeben sein?
Wie wirkt sich die Schließung des BDZ auf das vorhandene Personal aus?
Gibt es noch Möglichkeiten, eine Schließung der BDZ am Standort in Kirn zu verhindern?
Da mir sehr viel daran liegt, den Menschen in unserer Heimat eine Stimme zu geben und deren Interessen angemessen zu vertreten, konnte ich aufgrund der Unklarheiten nur den direkten Weg zur KV suchen. Zu meinen Aufgaben gehört es, einen sachlichen Austausch mit jenen Behörden und Institutionen zu betreiben, die für einzelne Entscheidungen in unserer Region zuständig sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn Entscheidungen zu Verunsicherungen führen und die Rahmenbedingungen der Entscheidung zudem nicht klar erkennbar sind. Ich hoffe, dass die KV in ihrer Beantwortung meiner Fragen etwas mehr „Licht ins Dunkel“ bringen kann.
Bild von Bruno /Germany auf Pixabay