Gesundheit

Reform des Bereitschaftsdienstes: Kritisch bleiben!

Die Gesundheitspolitik im Land Rheinland-Pfalz ist ein allgegenwärtiger Begleiter in meiner Arbeit als Landtagsabgeordneter. In diesen Tagen vorrangig wegen Corona, aber auch sonst und bereits vor der Pandemie, nämlich dann, wenn es um die Entwicklungen in der Struktur unserer Versorgungsangebote im Landkreis Bad Kreuznach geht.

Vor allen Dingen die seit 01.07.2020 in Kraft getretene Reform der ambulanten Gesundheitsversorgung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) beschäftigte den Abgeordneten in den letzten Tagen und Wochen. Betroffen von dem neuen ‚Ärztlichen Bereitschaftsdienst-Konzept‘ ist nämlich auch die ehemalige Ärztliche Bereitschaftspraxis (ÄBP) in Kirn.

„Was sich Anfang des Jahres abzeichnete, ist zwischenzeitlich umgesetzt. Die ÄBP in Kirn wurde zum 1. Juli 2020 in die benachbarte ÄBP in Idar-Oberstein integriert und befindet sich daher nicht mehr in Kirn. Neben Kirn sind in Rheinland-Pfalz auch Ingelheim, Rockenhausen und Wissen betroffen. Es war und ist mir sehr wichtig, die Entscheidung der KV unter sachlichen Gesichtspunkten kritisch zu hinterfragen und mir eine differenzierte Meinung zu bilden. Das habe ich in den vergangenen Monaten in zahlreichen Gesprächen getan“, sagt Stein.

Hintergrund der Recherchen des Landtagsabgeordneten waren an ihn herangetragene Sorgen aus der Bevölkerung, dass durch die Auflösung der ÄBP in Kirn die Gesundheitsversorgung in unserer Region stark leidet und damit ein weiterer Standortfaktor für den westlichen Teil des Landkreises verloren geht.

„Wenn es um die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung geht, muss man solche Reformen kritisch hinterfragen. Es geht bei der Gesundheit um eines der höchsten Rechtsgüter der Menschen und nicht einfach nur um wirtschaftliche Standortfaktoren. Daher habe ich die Argumente der KV ausführlich bewertet und auch mit der Kreisärzteschaft Kontakt aufgenommen, um mir aus der Sicht derer einen Blick verschaffen zu können, die es mit am besten wissen müssen: Den Ärzten selbst“, so der Landtagsabgeordnete.

Während die Kreisärzteschaft sich sehr umfassend und direkt um die Fragen des Abgeordneten kümmerte, blieb eine direkte Antwort der KV auf das an sie gerichtete Schreiben vom 14.02.2020 bis heute leider aus. „Lediglich ein Verweis auf die allgemeinen Informationen wurde mir von der KV an die Hand gegeben. Meine Fragen im Hinblick auf die ÄBP in Kirn, insbesondere auf die ganz konkreten Zahlen, wurden zu keiner Zeit beantwortet. Das ist schade, denn auch solche Aspekte tragen ja eigentlich zu einer besseren Akzeptanz der getroffenen Entscheidungen bei.“, so Stein.

Und was kam dabei heraus?

Eines eint KV und Kreisärzteschaft in besonderem Maße: Die Erkenntnis, dass für die Erfüllung der bisherigen Aufgaben der ÄBP schlichtweg Personalkapazitäten fehlen.

„Auch im direkten Austausch mit der Kreisärzteschaft wurde mir plausibel bestätigt, dass die personellen Kapazitäten für die Aufrechterhaltung eines solchen Angebotes nicht vorhanden sind. Kurzum: Irgendetwas musste passieren!“, kann Stein nachvollziehen.

Die Reform ist da. Reicht sie aus, das Angebot der ÄBP in Kirn zu ersetzen bzw. aufzufangen?

Mit der Bereitschaftsdienstreform 2020 zielt die KV RLP nach eigenen Aussagen auf eine weitere Optimierung der medizinischen Versorgung in Rheinland-Pfalz. Hierzu sieht die Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Rheinland-Pfalz 2020 drei Stufen vor:

  • Stufe I: Nutzung des Patientenservice 116117
  • Stufe II: Vergrößerung der Bereitschaftsdienstregionen
  • Stufe III: Hausbesuchsdienst für immobile Menschen

Die Rufnummer 116117 ist bereits seit längerer Zeit für die Bevölkerung zu erreichen und dient dazu, die Patientinnen und Patienten mit ihren Beschwerden direkt auf die richtigen Angebote der örtlichen Gesundheitsversorgung hinzuweisen. „Es ist für die Patientinnen und Patienten mit ihren unterschiedlichen Anliegen sicherlich ein Zugewinn, wenn sie direkt bei den richtigen Angeboten der Gesundheitsversorgung ankommen. Aber es ist auch klar, dass dieser Zugewinn nur dann bestehen bleibt, wenn die Lösung über die Rufnummer 116117 auch zukünftig technisch ohne Probleme und reibungslos funktioniert.“, so Stein.

Die Auflösung der ÄBP in Kirn steht in direktem Zusammenhang mit der 3. Stufe der Reform, nämlich der Einrichtung eines Hausbesuchsdienstes für immobile Menschen. Wenn also die Auflösung der ÄBP in Kirn wegen fehlender Personalkapazitäten erforderlich war, so muss im gleichen Zuge der mobile Hausbesuchsdienst geeignet sein, den Anliegen der Patientinnen und Patienten gerecht zu werden. Zwar gab es bereits mit der Vorhaltung der bisherigen ÄBP in Kirn auch ein ähnliches Angebot des Hausbesuches, dieses soll aber im Rahmen der Reform durch einen besonderen Hausbesuchsdienst mit eigens hierfür eingestellten Ärzten ersetzt werden. Auch die Kreisärzteschaft geht davon aus, dass dieses Modell eher abbildbar sei und sich auch entsprechendes Personal finden lasse.

„Wenn der von KV und Kreisärzteschaft benannte Ärztemangel für diese Reformen ursächlich ist, ist es selbstverständlich Aufgabe der Politik, sich dieses Problemes anzunehmen. Das ist in Rheinland-Pfalz gegenwärtig der Fall, denn so wird durch verschiedene Maßnahmen der Landesregierung bereits daran gearbeitet, die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum zu sichern. Als Beispiele können hier die Erhaltung der kleineren Krankenhäuser, die Einführung der Landarztquote, aber auch die Einrichtung eines Pilotprojektes ‚Telemedizinische Assistenz‘ angeführt werden“, sagt der Abgeordnete. Maßnahmen, wie die Einführung der Landarztquote zur Gewinnung von ärztlichem Personal im ländlichen Raum seien natürlich langfristig angelegt, bemerkt Stein. Daher sei es natürlich wichtig, auch kurzfristige Lösungen, wie z.B. die Einführung des neuen Hausbesuchsdienstes umzusetzen.

Allerdings ist sich Stein auch bewusst darüber, dass die Auflösung der ÄBP in Kirn zu Problemen führen kann und dass sich der Erfolg des Hausbesuchsdienstes erst noch beweisen muss. Stein daher unmissverständlich: „Ich werde sehr genau beobachten, ob die neuen Angebote in ihrer Wirkung geeignet sind, die Sorgen der Menschen vor Ort auszuräumen und ihnen das Gefühl zu geben, ausreichend versorgt zu sein. Es ist daher sehr wichtig, die Reform der KV auch weiterhin kritisch zu begleiten. Hierzu gehört auch, Rückmeldungen und etwaige Probleme aus der Bevölkerung zu dokumentieren und diese an die Verantwortlichen weiterzuleiten. Sollten Sie also Anmerkungen haben oder gar auf Probleme hinweisen können, lassen Sie es mich wissen!“

Sie können Ihre Anliegen und Problemschilderungen an die E-Mail-Adresse info@stein-markus.net übermitteln.